Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die für das Jahr 2018 eingeplante Verlustausgleichszahlung an den Eigenbetrieb Kreiskliniken ist nicht ausreichend.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.227.046,00 € werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.01.01 (Krankenhäuser und Kliniken) und dem Sachkonto 7125000 (Zuschüsse f. lfd. Zwecke an verb.Untern., SV, Bet.) überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 800.000,00 € durch Einsparungen auf dem Produkt 1.16.01.01.00 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen) und dem Sachkonto 7354300 (LWV-Umlage) sowie in Höhe von 427.046,00 € durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.05.02.03.51 (FIZ Kosten der Unterkunft) und dem Sachkonto 5472020 (Leistungsbeteiligung KdU/FIZ).