Beschlussvorschlag:
Die nachstehende
Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit
im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:
Sechste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im
Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Der Kreistag des Landkreises
Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX auf Grund des § 5 Absatz
1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.
März 2005 (GVBl. I, S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die
nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der
Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.
Artikel 1
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Beträge zu Absatz
1, Buchstaben a) und b) werden jährlich vor der Aufstellung des Haushaltsplanes
in Höhe des vom Kreistagspräsidium in seiner ersten Sitzung nach der
Sommerpause zu beschließenden Prozentsatzes, aufgerundet auf volle EURO-Beträge,
angeglichen. Die Fraktionen werden über die Angleichung informiert.“
Artikel 2
Die Satzung tritt
rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft.