Beschluss: abgesetzt

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehende Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird beschlossen:

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX auf Grund des § 5 Absatz 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I, S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 26 a Absatz 4 HKO die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Förderung der Fraktionsarbeit im Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 1 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Beträge zu Absatz 1, Buchstaben a) und b) werden jährlich vor der Aufstellung des Haushaltsplanes in Höhe des vom Kreistagspräsidium in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause zu beschließenden Prozentsatzes, aufgerundet auf volle EURO-Beträge, angeglichen. Die Fraktionen werden über die Angleichung informiert.“

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft.