Sitzung: 22.10.2018 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 1799-2018/DaDi
Kreisbeigeordnete Lück
informiert über das
Ergebnis der Prüfung zur Möglichkeit der Einführung eines Sozialtickets für
Leistungsbeziehende nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II und SGB
XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis
Darmstadt-Dieburg zur vergünstigten
Nutzung des ÖPNV (Beschluss des Kreistages vom 11.12.2017).
Es werden zunächst zwei mögliche
Modelle bezüglich der Subventionierung von ÖPNV- Fahrkarten identifiziert.
Leistungsbeziehende könnten entweder beim Kauf eines normalen Monatstickets
(Modell 1) oder beim Kauf einer 9-Uhr-Monatskarte (Modell 2) finanziell
entlastet werden.
Da es sich beim Landkreis um einen Flächenlandkreis handelt, sind
mehrere Modelle denkbar, entsprechend der notwendigen Mobilität. Wir haben uns
hier auf die o.g. zwei Modelle bezogen.
Zusätzlich zu den beiden o.g. Varianten mussten weitere Eckdaten
bestimmt werden. Für die Berechnung wurde davon ausgegangen, dass
Leistungsbeziehende eine Karte aus dem Kern-Ort ihrer jeweiligen Gemeinde in
die Darmstädter Innenstadt erhalten. Weiterhin wurde definiert, dass es sich um personenbezogene Tickets (keine
Mitnahmemöglichkeit für weitere Personen) handeln soll, da diese Fahrkarten günstiger
durch den RMV angeboten werden. Zudem wurde von einer Subvention in Höhe von
33% durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgegangen. Als letzter Punkt wurde
eine 30prozentige Inanspruchnahme angenommen.
Basierend auf
diesen Eckdaten und einer Berechnung der DADINA käme ein jährlicher Subventionsbetrag von:
€ 1,66 Mio. (Modell 1)
€ 1,32 Mio. (Modell 2)
auf den Landkreis
zu, wenn wir von 4.500 Nutzerinnen und Nutzern ausgehen (30% von ca. 15.000
Leistungsberechtigten).
Bei Preiserhöhungen im RMV würde der Subventionsbetrag entsprechend
ansteigen. Ferner würden die Zuschüsse auch ansteigen, sollten mehr als 30% der
Leistungsberechtigten eine solche Karte in Anspruch nehmen. Wenn als Ziel statt
der Innenstadt Darmstadt das Kreishaus in Kranichstein angenommen wird oder
wenn mit dem Ticket zusätzlich das Kreishaus in Dieburg erreicht werden soll,
werden sich ebenfalls die Kosten verändern.
Der Kauf einer Monatskarte kann voraussichtlich in der RMV-Zentrale am
Darmstädter Hauptbahnhof und im Kundenzentrum der HEAG mobilo auf dem Luisenplatz
in Darmstadt erfolgen.
Auf Antrag wird den Berechtigten durch die Kreisagentur für Beschäftigung, durch den Fachbereich Soziales, Pflege und Senioren oder durch den Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge ein Berechtigungsnachweis inklusive Gutscheine ausgegeben. Nach Vorlage des Berechtigungsnachweises inklusive Gutscheinen bei den o.g. Stellen wird dort die gewünschte vergünstigte Monatskarte verkauft, die sich äußerlich nicht von anderen Karten unterscheidet. Bei der HEAG mobilio werden die Gutscheine gesammelt und einmal monatlich eine Rechnung für alle Karten, untergliedert nach der Anzahl, der Art der Monatsfahrkarten und den Tarifzonen, erstellt. Die Rechnung wird dann an einer noch zu definierenden Stelle in der Kreisverwaltung auf rechnerische Richtigkeit geprüft und die Zahlung angeordnet und statistisch erfasst.