Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Lück informiert über das Ergebnis der Prüfung zur Möglichkeit der Einführung eines Sozialtickets für Leistungsbeziehende nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II und SGB XII) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis Darmstadt-Dieburg  zur vergünstigten Nutzung des ÖPNV (Beschluss des Kreistages vom 11.12.2017).

Es werden zunächst  zwei mögliche Modelle bezüglich der Subventionierung von ÖPNV- Fahrkarten identifiziert. Leistungsbeziehende könnten entweder beim Kauf eines normalen Monatstickets (Modell 1) oder beim Kauf einer 9-Uhr-Monatskarte (Modell 2) finanziell entlastet werden.

Da es sich beim Landkreis um einen Flächenlandkreis handelt, sind mehrere Modelle denkbar, entsprechend der notwendigen Mobilität. Wir haben uns hier auf die o.g. zwei Modelle bezogen.

Zusätzlich zu den beiden o.g. Varianten mussten weitere Eckdaten bestimmt werden. Für die Berechnung wurde davon ausgegangen, dass Leistungsbeziehende eine Karte aus dem Kern-Ort ihrer jeweiligen Gemeinde in die Darmstädter Innenstadt erhalten. Weiterhin wurde definiert, dass es  sich um personenbezogene Tickets (keine Mitnahmemöglichkeit für weitere Personen) handeln soll, da diese Fahrkarten günstiger durch den RMV angeboten werden. Zudem wurde von einer Subvention in Höhe von 33% durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgegangen. Als letzter Punkt wurde eine 30prozentige Inanspruchnahme angenommen.

Basierend auf diesen Eckdaten und einer Berechnung der DADINA käme ein jährlicher Subventionsbetrag von:

                                                € 1,66 Mio. (Modell 1)

                                                € 1,32 Mio. (Modell 2)

 

auf den Landkreis zu, wenn wir von 4.500 Nutzerinnen und Nutzern ausgehen (30% von ca. 15.000 Leistungsberechtigten).

 

Bei Preiserhöhungen im RMV würde der Subventionsbetrag entsprechend ansteigen. Ferner würden die Zuschüsse auch ansteigen, sollten mehr als 30% der Leistungsberechtigten eine solche Karte in Anspruch nehmen. Wenn als Ziel statt der Innenstadt Darmstadt das Kreishaus in Kranichstein angenommen wird oder wenn mit dem Ticket zusätzlich das Kreishaus in Dieburg erreicht werden soll, werden sich ebenfalls die Kosten verändern.

Der Kauf einer Monatskarte kann voraussichtlich in der RMV-Zentrale am Darmstädter Hauptbahnhof und im Kundenzentrum der HEAG mobilo auf dem Luisenplatz in Darmstadt erfolgen.

Auf Antrag wird den Berechtigten durch die Kreisagentur für Beschäftigung, durch den Fachbereich Soziales, Pflege und Senioren oder durch den Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge ein Berechtigungsnachweis inklusive Gutscheine ausgegeben. Nach Vorlage des Berechtigungsnachweises inklusive Gutscheinen bei den o.g. Stellen wird dort die gewünschte vergünstigte Monatskarte verkauft, die sich äußerlich nicht von anderen Karten unterscheidet. Bei der HEAG mobilio werden die Gutscheine gesammelt und einmal monatlich eine Rechnung für alle Karten, untergliedert nach der Anzahl, der Art der Monatsfahrkarten und den Tarifzonen, erstellt. Die Rechnung wird dann an einer noch zu definierenden Stelle in der Kreisverwaltung auf rechnerische Richtigkeit geprüft und die Zahlung angeordnet und statistisch erfasst.