Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FALD:

 

Die bäuerliche Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg beinhaltet neben

der Flora auch die Fauna. Die Hauptaufgaben nach §1 Abs. 2 des

Bundesjagdgesetzes für einen artenreichen Wildbestand zu sorgen, obliegt im

wesentlichen in der Hand der ehrenamtlichen Jäger und auch der Pächter. Tatsache

ist, dass unsere Landwirtschaft und Umwelt eine von Menschenhand geschaffene

Kulturlandschaft ist, und damit Regularien der Natur nicht hinreichend wirksam

sind. Auch die Entfremdung einer verstädterten Einwohnerschaft mit nicht

ausreichenden Wissen über den Zusammenhang zwischen Flora und Fauna in

unserem Landkreis birgt Risiken für die zum Beispiel angestrebte Öko-

Landwirtschaft mit den sogenannten Bioprodukten. Es werden invasive Arten, wie

die Nutrias trotz Verbotsschilder gefüttert. Nilgänse zuhauf, auch schon

Waschbären sind im Landkreis. Aber auch andere Tierarten bedürfen der Bejagung,

auch wenn das persönliche Empfinden der Bürger dem entgegen steht. Der

Lebensraum Natur ist ohne eine ausreichende Bejagung gefährdet.

 

Wir bitten folgende Fragen im Detail zu beantworten:

 

  1. Was ist dem Kreisausschuss möglich, auf Jagdzeiten von Dachsen,

Baummarder, Iltis und Wiesel nach Maßgabe von Verordnungen Einfluss zu

nehmen?

 

Der Kreisausschuss kann auf diese Jagdzeiten keinen Einfluss nehmen.

 

  1. Wie kann der Landkreis die Jägerschaft unterstützen, bei der Begrenzung der

invasiven Tierarten von Waschbären, Nilgänsen und Nutrias u.a.?

 

Die Intensität der Bejagung liegt alleine im Einflussbereich der Jagdausübungsberechtigten. Alle genannten Tierarten haben Jagdzeiten. Für eine Anordnung zur Bekämpfung/verstärkten Bejagung  fehlen die rechtlichen Möglichkeiten.

 

  1. Liegt eine Übersicht vor von sich gegenüberstehenden Anforderung im

Naturschutzrecht und im Jagdrecht im Landkreis?

 

Nein.

 

  1. Kann der Landkreis auf die Erhebung der Jagdsteuer verzichten zugunsten

bei der Erhaltung, auch von zerstörten, jagdlichen Einrichtungen?

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg vereinnahmt die Erträge zur Jagdsteuern und erteilt in gleicher Höhe Zuwendungen für Projekte des Jagd- und Naturwesen. Maßnahmen zur Verwendung werden mit den Hegegemeinschaften des Landkreises Darmstadt-Dieburg abgestimmt.

 

  1. Wie kann der Landkreis eine Jugendsozialarbeit unter Einbeziehung von

Naturschutz und notwendige Jägerschaft unterstützen?

 

Die kommunalen Kinder- und Jugendförderungen im Landkreis bieten teilweise Angebote zum Thema Naturschutz an, dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Auch die Kinder- und Jugendförderung des Landkreises ist in der Vergangenheit auf solche Bedarfe eingegangen und hat Angebote wie „Aktiv für den Umweltschutz“ oder „Berufe in der Natur und im Umweltschutz“ bereitgestellt.