Anfrage der Fraktion der FALD:
Die bäuerliche Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg beinhaltet neben
der Flora auch die Fauna. Die Hauptaufgaben nach §1 Abs. 2 des
Bundesjagdgesetzes für einen artenreichen Wildbestand zu sorgen, obliegt im
wesentlichen in der Hand der ehrenamtlichen Jäger und auch der Pächter. Tatsache
ist, dass unsere Landwirtschaft und Umwelt eine von Menschenhand geschaffene
Kulturlandschaft ist, und damit Regularien der Natur nicht hinreichend wirksam
sind. Auch die Entfremdung einer verstädterten Einwohnerschaft mit nicht
ausreichenden Wissen über den Zusammenhang zwischen Flora und Fauna in
unserem Landkreis birgt Risiken für die zum Beispiel angestrebte Öko-
Landwirtschaft mit den sogenannten Bioprodukten. Es werden invasive Arten, wie
die Nutrias trotz Verbotsschilder gefüttert. Nilgänse zuhauf, auch schon
Waschbären sind im Landkreis. Aber auch andere Tierarten bedürfen der Bejagung,
auch wenn das persönliche Empfinden der Bürger dem entgegen steht. Der
Lebensraum Natur ist ohne eine ausreichende Bejagung gefährdet.
Wir bitten folgende Fragen im Detail zu beantworten:
- Was ist dem Kreisausschuss möglich, auf Jagdzeiten von Dachsen,
Baummarder, Iltis und Wiesel nach Maßgabe von Verordnungen Einfluss zu
nehmen?
Der Kreisausschuss kann auf
diese Jagdzeiten keinen Einfluss nehmen.
- Wie kann der Landkreis die Jägerschaft unterstützen, bei der Begrenzung der
invasiven Tierarten von Waschbären, Nilgänsen und Nutrias u.a.?
Die Intensität der Bejagung
liegt alleine im Einflussbereich der Jagdausübungsberechtigten. Alle genannten
Tierarten haben Jagdzeiten. Für eine Anordnung zur Bekämpfung/verstärkten
Bejagung fehlen die rechtlichen Möglichkeiten.
- Liegt eine Übersicht vor von sich gegenüberstehenden Anforderung im
Naturschutzrecht und im Jagdrecht im Landkreis?
Nein.
- Kann der Landkreis auf die Erhebung der Jagdsteuer verzichten zugunsten
bei der Erhaltung, auch von zerstörten, jagdlichen Einrichtungen?
Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg vereinnahmt die Erträge zur Jagdsteuern und erteilt in
gleicher Höhe Zuwendungen für Projekte des Jagd- und Naturwesen. Maßnahmen zur
Verwendung werden mit den Hegegemeinschaften des Landkreises Darmstadt-Dieburg
abgestimmt.
- Wie kann der Landkreis eine Jugendsozialarbeit unter Einbeziehung von
Naturschutz und notwendige Jägerschaft unterstützen?
Die kommunalen Kinder- und
Jugendförderungen im Landkreis bieten teilweise Angebote zum Thema Naturschutz
an, dies ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Auch die Kinder- und Jugendförderung des
Landkreises ist in der Vergangenheit auf solche Bedarfe eingegangen und hat
Angebote wie „Aktiv für den Umweltschutz“ oder „Berufe in der Natur und im
Umweltschutz“ bereitgestellt.