Anfrage der Fraktion von FALD:
Im Schulbauprogramm erleben wir eine gute Außenwirkung in der Verwirklichung der beschlossenen Ziele. Gegenteiliges betrifft die Baustelle der Kreisklinik in Groß-Umstadt.
Die Koordination mit der Bauleitung erfordert wegen der Komplexität, anders als bei einem Wohnhaus, einen ausreichenden unterstützenden Aufwand, auch damit es einen begrenzten zeitlichen Verzug (Stichwort Kostenfalle) der auszuführenden Arbeiten gibt.
Wir bitten folgende Fragen im Detail zu beantworten:
1. Wie ist die Zusammenarbeit mit der Bauleitung organisiert?
Die Bauleitung ist vertraglich gebunden. Die Bauleitung hat die
Leistungsphase 8 nach HOAI vollständig zu erbringen. In regelmäßigen, der
jeweiligen örtlichen Bausituation angepassten Terminen, wird die Bauleistung
überprüft. Die Bauleitung wird von den jeweiligen Fachingenieuren für die
zuständigen Gewerke eigenverantwortlich betrieben und von den Architekten der
ARGE koordiniert.
2. Was für einen Personalbedarf besteht für Zusammenarbeit mit der Bauleitung?
Auf Seiten des Auftraggebers sind 4 Personen mit der unmittelbaren Betreuung des Projektes sowie das Da-Di-Werk eingebunden. Die Qualifikation der beteiligten Personen deckt die anstehenden Bauaufgaben ab.
3. Ist von Seiten der Kreisklinik eine erfahrene Kraft in Sachen Bauleitung und medizinischem Pflichtenheft tätig?
Ja.
4. Gibt es ein vollständiges Pflichtenheft für die Bauausführungen?
Der Wettbewerb zum Neubau des Bettenhauses wurde auf Grundlage eines in der Klinik erarbeiteten Raum- und Funktionsprogramms ausgelobt, dies ist Grundlage der Planung und wird bedarfsgerecht regelmäßig überprüft.
5. Gibt es einen organisierten Ablauf für Nachträge im Pflichtenheft?
Es gibt einen standardisierten Ablauf zur Prüfung und Genehmigung von
Nachträgen, sowie eine Kostenkontrolle zur Abrechnung/Abschlagszahlungen von
Bauleistungen.
6. Was sind die Hinderungsgründe für den nicht zügigen Baufortschritt?
Von einer Bauverzögerung im eigentlichen Sinne kann nicht gesprochen
werden. Zunächst war es wichtig die Leistungsverzeichnisse für die
verschiedenen Gewerken mit den Fachplanern abzustimmen. Diese bilden die Basis
für die Ausschreibungen. Zur Zeit werden die Ausschreibungen zu den Gewerken
Erd-, Stahlbeton-, Dach-, Elektro-, Heizung-, Lüftung- und Sanitär-Arbeiten
erstellt. Dieses erste Ausschreibungspaket geht zur Prüfung an die zentrale
Auftragsvergabestelle und wird anschließend veröffentlicht. Die ersten Submissionsergebnisse
aus den Veröffentlichungen werden im Frühjahr 2019 erwartet. Nach
Auftragsvergabe der Erdarbeiten werden die Erdarbeiten voraussichtlich im
Frühjahr/Sommer 2019 beginnen. Weiterhin wurde nach Abbruch des
ehemaligen Pflegeheimes festgestellt, dass die geplante Gründung des Neubaus
aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse nicht so ausgeführt werden kann, wie
es geplant war. Es mussten weitere Gutachten vor der
Leistungsverzeichniserstellung eingeholt werden, um bei der Variantenprüfung die
wirtschaftlichste und sparsamste Variante auswählen zu können. Zum Jahresende
2018 sollen vorbereitende Maßnahmen, wie Grabenaushub, Bohrpfahlwand und
Unterfangungen im Spezialtiefbau für den Erweiterungsbau erfolgen.
7. Gibt es Liquiditätsschwierigkeiten bei der Begleichung von Forderungen der bauausführenden Firmen?
Nein.
8. Wie groß ist die durchschnittliche zeitliche Spanne zwischen Eingang der Rechnung von den bauausführenden Firmen und der resultierenden Valuta auf das entsprechende Kontokorrent bei der Begleichung?
Gemäß VOB §16, Abs. 1 (3) werden Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen
nach Zugang der Aufstellung/Rechnung bezahlt.
Gemäß VOB §16, Abs. 3 (1) werden wir Schlussrechnungen zukünftig mit
einer vertraglich vereinbarten, verlängerten Frist von 60 Tagen bezahlen.
Diese Fristen werden eingehalten!