Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FALD:

 

Im Schulbauprogramm erleben wir eine gute Außenwirkung in der Verwirklichung der beschlossenen Ziele. Gegenteiliges betrifft die Baustelle der Kreisklinik in Groß-Umstadt.

 

Die Koordination mit der Bauleitung erfordert wegen der Komplexität, anders als bei einem Wohnhaus, einen ausreichenden unterstützenden Aufwand, auch damit es einen begrenzten zeitlichen Verzug (Stichwort Kostenfalle) der auszuführenden Arbeiten gibt.

 

Wir bitten folgende Fragen im Detail zu beantworten:

 

1.      Wie ist die Zusammenarbeit mit der Bauleitung organisiert?

 

Die Bauleitung ist vertraglich gebunden. Die Bauleitung hat die Leistungsphase 8 nach HOAI vollständig zu erbringen. In regelmäßigen, der jeweiligen örtlichen Bausituation angepassten Terminen, wird die Bauleistung überprüft. Die Bauleitung wird von den jeweiligen Fachingenieuren für die zuständigen Gewerke eigenverantwortlich betrieben und von den Architekten der ARGE koordiniert. 

 

2.      Was für einen Personalbedarf besteht für Zusammenarbeit mit der Bauleitung?

 

Auf Seiten des Auftraggebers sind 4 Personen mit der unmittelbaren Betreuung des Projektes sowie das Da-Di-Werk eingebunden. Die Qualifikation der beteiligten Personen deckt die anstehenden Bauaufgaben ab.

 

3.      Ist von Seiten der Kreisklinik eine erfahrene Kraft in Sachen Bauleitung und medizinischem Pflichtenheft tätig?

 

Ja.

 

4.      Gibt es ein vollständiges Pflichtenheft für die Bauausführungen?

 

Der Wettbewerb zum Neubau des Bettenhauses wurde auf Grundlage eines in der Klinik erarbeiteten Raum- und Funktionsprogramms ausgelobt, dies ist Grundlage der Planung und wird bedarfsgerecht regelmäßig überprüft.

 

5.      Gibt es einen organisierten Ablauf für Nachträge im Pflichtenheft?

 

Es gibt einen standardisierten Ablauf zur Prüfung und Genehmigung von Nachträgen, sowie eine Kostenkontrolle zur Abrechnung/Abschlagszahlungen von Bauleistungen.

 

6.      Was sind die Hinderungsgründe für den nicht zügigen Baufortschritt?

 

Von einer Bauverzögerung im eigentlichen Sinne kann nicht gesprochen werden. Zunächst war es wichtig die Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Gewerken mit den Fachplanern abzustimmen. Diese bilden die Basis für die Ausschreibungen. Zur Zeit werden die Ausschreibungen zu den Gewerken Erd-, Stahlbeton-, Dach-, Elektro-, Heizung-, Lüftung- und Sanitär-Arbeiten erstellt. Dieses erste Ausschreibungspaket geht zur Prüfung an die zentrale Auftragsvergabestelle und wird anschließend veröffentlicht. Die ersten Submissionsergebnisse aus den Veröffentlichungen werden im Frühjahr 2019 erwartet. Nach Auftragsvergabe der Erdarbeiten werden die Erdarbeiten voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2019 beginnen. Weiterhin wurde nach  Abbruch des ehemaligen Pflegeheimes festgestellt, dass die geplante Gründung des Neubaus aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse nicht so ausgeführt werden kann, wie es geplant war. Es mussten weitere Gutachten vor der Leistungsverzeichniserstellung eingeholt werden, um bei der Variantenprüfung die wirtschaftlichste und sparsamste Variante auswählen zu können. Zum Jahresende 2018 sollen vorbereitende Maßnahmen, wie Grabenaushub, Bohrpfahlwand und Unterfangungen im Spezialtiefbau für den Erweiterungsbau erfolgen.

 

7.      Gibt es Liquiditätsschwierigkeiten bei der Begleichung von Forderungen der bauausführenden Firmen?

 

Nein.

 

8.      Wie groß ist die durchschnittliche zeitliche Spanne zwischen Eingang der Rechnung von den bauausführenden Firmen und der resultierenden Valuta auf das entsprechende Kontokorrent bei der Begleichung?

 

Gemäß VOB §16, Abs. 1 (3) werden Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung/Rechnung  bezahlt.

Gemäß VOB §16, Abs. 3 (1) werden wir Schlussrechnungen zukünftig mit einer vertraglich vereinbarten, verlängerten Frist von 60 Tagen bezahlen.

Diese Fristen werden eingehalten!