Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FALD:

 

In Gesprächen mit den betroffenen Feuerwehrleuten kam der Wunsch auf, dass die notwendigen Nacharbeiten nach einem nächtlichen Einsatz wegen mangelnder Verfügbarkeit von Mithelfern, die berufsbedingt und andersweilig am Morgen danach nicht einsatzfähig sind, nicht weiterhin von den Feuerwehrleuten vom getätigten Einsatz durchgeführt werden. Es wurde ausdrücklich betont, dass nicht das Wiederaufrüsten und Einsatzbereitmachen der Fahrzeuge betroffen ist. Es besteht die Möglichkeit, dass mit einem Entgelt die Arbeiten anderweilig verantwortlich durchgeführt werden können. Für unsere Fraktion ergibt sich folgende Anfrage:

 

1.    Ist es möglich, dass aus dem Haushaltsplan 2019 ein Geldbetrag in etwa von 25.000 € in die Eigenverwaltung der freiwilligen Feuerwehr gegeben wird?

 

Gemäß § 2 Ziffer 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374) sind die Gemeinden die Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in Selbstverwaltungsangelegenheit.

Dem Landkreis kommen die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe sowie des Katastrophenschutzes zu, welche z.B. im Bereich des Brandschutzaufsichtsdienstes, der Förderung zur überörtlichen Aufgabenwahrnehmung oder der Einsatzplanung durchgeführt werden.

 

Aus Sicht des Fachbereiches besteht kein gesetzlicher Auftrag, die Kommunen bei der Abwicklung der genannten Tätigkeiten finanziell zu unterstützen, wobei der genannte Betrag – heruntergebrochen auf die Feuerwehren der 23 Kommunen- keine Umsetzung einer Maßnahme in diesem Bereich gewährleisten würde.

 

Der Ansatz zur Entlastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bereich der Gerätewartung oder organisatorischen Aufgaben wird grundsätzlich begrüßt. Hierzu wurden bereits mehrere Maßnahmen, als Beispiele seien hier die Einkaufskooperation für Schutzkleidung, oder die Sammelbeschaffung von Gerätschaften den Kommunen angeboten und durchgeführt. Weitere Konzepte sind im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Schlauchpflege, Atemschutzgerätewartung und Bekleidungspflege zu finden, die zu einer Entlastung der einzelnen Wehren beitragen.