Anfrage der Fraktion von FALD:
In Gesprächen mit den betroffenen Feuerwehrleuten kam der Wunsch auf, dass die notwendigen Nacharbeiten nach einem nächtlichen Einsatz wegen mangelnder Verfügbarkeit von Mithelfern, die berufsbedingt und andersweilig am Morgen danach nicht einsatzfähig sind, nicht weiterhin von den Feuerwehrleuten vom getätigten Einsatz durchgeführt werden. Es wurde ausdrücklich betont, dass nicht das Wiederaufrüsten und Einsatzbereitmachen der Fahrzeuge betroffen ist. Es besteht die Möglichkeit, dass mit einem Entgelt die Arbeiten anderweilig verantwortlich durchgeführt werden können. Für unsere Fraktion ergibt sich folgende Anfrage:
1. Ist es möglich, dass aus dem Haushaltsplan 2019 ein Geldbetrag in etwa von 25.000 € in die Eigenverwaltung der freiwilligen Feuerwehr gegeben wird?
Gemäß § 2 Ziffer 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die
Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und
Katastrophenschutzgesetz - HBKG)
in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374) sind die Gemeinden die Aufgabenträger für
den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in Selbstverwaltungsangelegenheit.
Dem Landkreis
kommen die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen
Hilfe sowie des Katastrophenschutzes zu, welche z.B. im Bereich des
Brandschutzaufsichtsdienstes, der Förderung zur überörtlichen
Aufgabenwahrnehmung oder der Einsatzplanung durchgeführt werden.
Aus Sicht des
Fachbereiches besteht kein gesetzlicher Auftrag, die Kommunen bei der
Abwicklung der genannten Tätigkeiten finanziell zu unterstützen, wobei der
genannte Betrag – heruntergebrochen auf die Feuerwehren der 23 Kommunen- keine
Umsetzung einer Maßnahme in diesem Bereich gewährleisten würde.
Der Ansatz zur
Entlastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Bereich der Gerätewartung oder
organisatorischen Aufgaben wird grundsätzlich begrüßt. Hierzu wurden bereits
mehrere Maßnahmen, als Beispiele seien hier die Einkaufskooperation für
Schutzkleidung, oder die Sammelbeschaffung von Gerätschaften den Kommunen
angeboten und durchgeführt. Weitere Konzepte sind im Bereich der
interkommunalen Zusammenarbeit in den Bereichen Schlauchpflege,
Atemschutzgerätewartung und Bekleidungspflege zu finden, die zu einer
Entlastung der einzelnen Wehren beitragen.