Beschluss:
Die 11. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Darmstadt-Dieburg "Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und Umweltmanagement" wird in der nachstehenden Fassung wie folgt geändert:
11. Satzung zur
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises
Darmstadt-Dieburg "Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und
Umweltmanagement"
Aufgrund
der §§ 5, 30 und 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), und der §§ 1 und 5
des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I.
S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl.
S. 121), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 05.11.2018 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I:
1. § 4 (Leitung des Eigenbetriebes) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern/innen und
ihren Stellvertreter/innen
(je einer/eine für den Betriebszweig
Gebäudemanagement und je einer/eine für den
Betriebszweig Umweltmanagement).“
2. § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Vertretung
erfolgt in den jeweiligen Betriebszweigen durch die jeweils
zuständige
Betriebsleitung oder deren Stellvertretung.“
3. § 12 (Wirtschaftsführung und Kassenwesen)
In Absatz (1) wird
„Abfallwirtschaft“ durch „Umweltmanagement“ sowie „Gebäudewirtschaft“
durch „Gebäudemanagement“ ersetzt.
Artikel II:
Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. August 2018 in Kraft.