Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die 11. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Darmstadt-Dieburg "Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und Umweltmanagement" wird in der nachstehenden Fassung wie folgt geändert:

 

11. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Darmstadt-Dieburg "Da-Di-Werk, Eigenbetrieb für Gebäude- und Umweltmanagement"

 

Aufgrund der §§ 5, 30 und 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), und der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I. S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 05.11.2018 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I:

 

1.    § 4 (Leitung des Eigenbetriebes) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

       „(1)    Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern/innen und ihren Stellvertreter/innen
                 (je einer/eine für den Betriebszweig Gebäudemanagement und je einer/eine für den
                 Betriebszweig Umweltmanagement).“

 

2.    § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) Abs. 2 erhält folgende Fassung:

      

       „(2)    Die Vertretung erfolgt in den jeweiligen Betriebszweigen durch die jeweils
                 zuständige Betriebsleitung oder deren Stellvertretung.“

 

3.    § 12 (Wirtschaftsführung und Kassenwesen)

       In Absatz (1) wird „Abfallwirtschaft“ durch „Umweltmanagement“ sowie „Gebäudewirtschaft“
       durch „Gebäudemanagement“ ersetzt.

 

 

Artikel II:

 

Diese Satzung tritt rückwirkend am 1. August 2018 in Kraft.