Nachtrag: 23.08.2018

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge nach dem Beitritt zur Hessenkasse und der Umsetzung der Schuldenbremse u.a. Grundsätze in der öffentlichen gesundheitlichen Versorgung und Pflege im Landkreis Darmstadt Dieburg beschließen:

 

1.      Der Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge – die Kreiskliniken Darmstadt Dieburg und die Gersprenz Pflegeheime des Senioverbandes werden nicht den Profitinteressen der privaten Anbieter in der Gesundheitsversorgung ausgeliefert. Sie verbleiben unabdingbar in der Verantwortung der öffentlichen Hand des Landkreises Darmstadt Dieburg. Der Landkreis Darmstadt Dieburg beschließt heute bis zum Ende der Wahlperiode 31.03.2021 jeder Privatisierung bzw. Teilprivatisierung der Gesundheitsvorsorge in Zeiten, wo durch Hessenkasse und Schuldenbremse droht, öffentlich Defizite der Gesundheit - und Pflege nicht mehr übernommen zu werden, eine klare Absage. Gesundheit und Pflege dürfen zu keiner Ware werden. Der Kreistag appelliert an folgende Kreistage nach 2021 die gesundheitliche und pflegerische Daseinsvorsorge in der öffentlichen Hand des Landkreises Darmstadt Dieburg zu belassen.

 

2.      Der Kreistag Darmstadt Dieburg setzt sich dafür ein, dass in den öffentlichen Kreiskliniken (TVÖD mit ZVK) bezahlt wird. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind möglichst durch voll zeitliche Beschäftigung zu ersetzen. Ausnahme beim Mindestlohn werden abgelehnt.

 

3.      Der Kreistag unterstützt den hessischen Appell für mehr Krankenhauspersonal der Gewerkschaft Verdi. Der Kreistag unterstützt die Aussagen, dass es an Personal in den hessischen Krankenhäuser fehle. Darunter litten Patient innen und Angehörige. Die Beschäftigten hätten längst die Belastungsgrenze überschritten. Der Kreistag Darmstadt Dieburg setzt sich für Entlastungen in den hess. Krankenhäuser – und bezogen auf den Landkreis Darmstadt Dieburg – für seine öffentlichen Krankenhäuser Groß Umstadt und Seeheim Jugenheim ein.