Herr Landrat
Schellhaas gibt
Den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das IV. Quartal 2017 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.
Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung des Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögens zu unterrichten.
Mit dem beiliegendem Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.