Nachtrag: 06.06.2018

Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag regt an dass die bei den lokalen Sparkassen tätigen Vertreter des Landkreises um die Prüfung bitten, in welcher Art und Weise o.g. Bezieher von Sozialleistungen von Kontoführungsgebühren eine Giro – und/oder eines Pfändungsschutzkontos befreit werden können.

 

2.      Die Prüfung beinhaltet die Informationsermittlung, welche finanziellen und organisatorischen Aufwendungen für die Sparkassen bei einer Umsetzung anfallen würden.

 

3.      Eine mögliche Umsetzung nach Prüfung soll kurzfristig erfolgen.