Beschluss: zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzt den gemeinsamen Runderlass des Landes Hessen über Grundsätze für Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben vom 08.12.2015 – veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 18.01.2016 – um. Hierzu ist eine Richtlinie zu erarbeiten, die vom Kreistag beschlossen wird.

 

Folgende Grundsätze sollen darin Beachtung finden:

 

-          Öffentliche Aufgaben sind durch öffentliche Mittel (und nicht durch Sponsoring, Spenden, Schenkungen) zu finanzieren.

 

-          Die öffentliche Verwaltung ist zur Neutralität und Integrität verpflichtet. Jeder Anschein fremder Einflussnahme bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ist zu vermeiden.

 

-          Es ist ein größtmögliches Maß an Transparenz herzustellen. Entsprechend ist dem Kreisausschuss wie auch dem Kreistag einmal im Jahr eine Liste der angenommenen Spenden von der Kreisverwaltung vorzulegen. Diese Liste ist zudem auf der Internetseite des Landkreises zu veröffentlichen.