Anfrage der Fraktion der AfD:
Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist u.a. Folgendes zu lesen: "Das örtlich zuständige Jugendamt (...) führt daraufhin ein Erstgespräch mit der/dem umA, sowie im weiteren Verlauf das sogenannte Erstscreening durch. Hierin wird durch das Jugendamt beispielsweise geprüft, ob der junge Mensch minderjährig ist."
Abgesehen davon, dass in der Vergangenheit bundesweit häufig Straftaten (bis hin zu Mord) von umA begangen wurden, die sich während der Gerichtsprozesse als Erwachsene herausstellten, sind umA ein beträchtlicher Kostenfaktor für das Land Hessen. Das Bundesverwaltungsamt hatte 2017 einen durchschnittlichen Kostentagessatz von 175 Euro pro umA ermittelt, also 5.250 Euro im Monat.
Die AfD-Fraktion hat daher folgende Fragen:
1. Wie viele umA, männlich und weiblich, leben derzeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
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Anzahl |
Anteil in % |
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insgesamt am Stichtag
30.5.2018 |
172 |
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davon |
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weiblich |
17 |
9,9% |
männlich |
155 |
90,1% |
2. Aus welchen Herkunftsländern kommen diese überwiegend?
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Anzahl |
Anteil in % |
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insgesamt am Stichtag
30.5.2018 |
172 |
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Herkunftsland |
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Pakistan |
3 |
1,7% |
Afghanistan |
90 |
52,3% |
Iran |
3 |
1,7% |
Irak |
1 |
0,6% |
Syrien |
25 |
14,5% |
Afrikanische Länder |
49 |
28,5% |
3. Was unternimmt das Jugendamt im Landkreis Darmstadt-Dieburg konkret zur Altersfeststellung der umA? Insbesondere bei solchen ohne Papiere?
Die
Altersfeststellung wird nach den gesetzlichen Vorgaben per augenscheinlicher
Prüfung durchgeführt. In 2017 und 2018 kam es zu keiner Altersfeststellung da
das Jugendamt des Landkreises Darmstadt Dieburg keine direkte Neuaufnahme
durchführte sondern nur Fallübernahmen von anderen Jugendämtern hatte.
4. Sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg Fälle bekannt, in denen sich die Altersangabe als falsch (zu niedrig) herausgestellt hat? Falls ja, wie kam es zu der Feststellung?
Nein