Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück gibt den Artikel der REGE im Odenwälder Volksblatt vom 16.03.2018 und die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Kreisagentur für Beschäftigung zur Kenntnis.

 

Erneut zeigt sich, dass ein strittiger Sachverhalt erst dann abschließend sachlich beurteilt werden kann, wenn beide Parteien angehört wurden – so wie es auch bei Gerichten gängige Praxis ist.

 

Jegliche Abweichung von diesem Prinzip führt zur Unsachlichkeit und ungerechtfertigten Vorwürfen!

 

Den Vorwurf des Betrugs weist sie in aller Deutlichkeit zurück!