Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg legt ein Bürgschaftsprogramm in Höhe von 20 Mio. Euro auf. Mit den über die Bürgschaft abgesicherten Darlehen sollen Vereine oder anderweitig privatrechtlich organisierte Vereinigungen in die Lage versetzt werden, Hallen- oder Freibäder zu erhalten, zu modernisieren oder ggf. ersatzweise neu zu bauen.

 

2.      Die Bürgschaft wird mindestens an folgende Bedingungen geknüpft:

 

a.       Die Bonitätsprüfung und Abwicklung der einzelnen Darlehensverträge obliegt den jeweiligen Geschäftsbanken.

b.      Die verbürgten Darlehen sind zweckgebunden zu verwenden.

c.       Die Bürgschaft erstreckt sich nur auf den Anteil des Darlehens, der ausschließlich auf die Finanzierung des reinen Schwimmbadbetriebs entfällt.

d.      Antragsteller haben zum Nachweis einen Businessplan vorzulegen, aus dem mindestens der kostendeckende Betrieb des Hallen- oder Freibades hervorgeht.

 

3.      Der Kreistag entscheidet in jedem Einzelfall über die Bürgschaft.

 

4.      Voraussetzung für die Gewährung einer Bürgschaft ist die Einräumung eines Nutzungsvorrangs für den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Sicherstellung des Schulschwimmens.

 

5.      Ferner hat die Schuldnerin/der Schuldner alle zur Verfügung stehenden Förder- und Zuschussmöglichkeiten, z. B. eine Förderung im Rahmen des von der Hessischen Landes-regierung geplanten Förderprogramms „SWIM“, zu nutzen und dies mit Antragstellung nachzuweisen.