Nachtrag: 12.04.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Internationalen Kindergartens / Preschool im Schuldorf Bergtsraße Seeheim-Jugenheim wird beschlossen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

 

zur Satzung über die Benutzung

des Internationalen Kindergartens / Preschool

 

im Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim

 

Auf Grund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I. S. 618), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2015 (GVBl. I. S. 618), sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 430) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2017 (GVBl. I. S. 467) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am 23.04.2018 folgende Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Internationalen Kindergartens Preschool im Schuldorf Bergstraße in Seeheim-Jugenheim beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 2 Absatz 1 und Absatz 2 werden wie folgt geändert:

 

  1. Die Betreuungsgebühr beträgt für die ganztätige Betreuung (10 Stunden täglich, von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr)

 

            ab 01.08.2018 für ein Kind…………………………760,00 € pro Monat und

            ab 01.08.2020 für ein Kind…………………………820,00 € pro Monat.

 

  1. Die Betreuungsgebühr von weiteren Kindern der Erziehungsberechtigten ermäßigt sich um jeweils 25 % des Monatsbeitrages, folglich

 

            ab 01.08.2018 für ein Geschwisterkind……..……570,00 € pro Monat und

            ab 01.08.2020 für ein Geschwisterkind…………..615,00 € pro Monat.

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Darmstadt, den

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg