Nachtrag: 11.04.2018

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag regt gegenüber dem Kreisausschuss an, unter Einhaltung unserer Rechtsordnung, zeitnahe – spätestens bis zum Jahresende 2018 - eine „Bagatellgrenze“ (10%ige Nichtüberprüfungsgrenze der KDU) für die angemessenen Mieten im Landkreis Darmstadt/Dieburg – gültig für das SGB II – das SGB XII – die Wohngeldberechnung und das AsylblG- anzuwenden.

 

2.      Der Kreistag regt gegenüber dem Kreisausschuss an, unter Einhaltung der Rechtsordnung, als mittelfristiges zu erreichendes Ziel den Beschluss des Sozialgerichtes Speyer (S 16AS 1466/17ER)  anzuwenden.Hier wurde festgestellt, dass die Begrenzung gem. § 22 /SGB II auf angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung verfassungswidrig ist.

 

3.      Der Kreistag regt gegenüber dem Kreisausschuss an, unter Einhaltung der Rechtsordnung, die „Ausführungsbestimmungen zur Gewährung gemäß § 22 des SGB II und §§ 35 und 36 des SGBXII vom 29.12.2017 der Senatsverwaltung für Integration,Arbeit und Soziales der Stadt Berlin gemäß den Punkten 3.2. (Abstrakte Angemessenheit(3) und 3.5.1. (Härtefällen) ohne Vorsprache und Beantragung der Betroffenen im Landkreis Darmstadt Dieburg zeitnah anzuwenden.