Nachtrag: 11.04.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Änderung 3. Absatz:

 

Der Landkreis als Baulastträger der Kreisstraßen setzt die in Anlage 9 des Konzeptes beschriebenen Maßnahmen um. Maßnahmen können auch über mehrere Jahre verteilt werden.

Vor Umsetzung einer Maßnahme soll geprüft werden, ob es kommunale Radwege gibt, die kostengünstiger ertüchtigt werden könnten.

Vorschläge und Kostenschätzung sind jährlich im Rahmen der HH-Beratungen vom Kreisausschuss vorzulegen.