Nachtrag: 11.04.2018

Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Versorgung mit Hebammen in der Geburtshilfe sowie in der Vor- und Nachsorge in den konzeptionellen Überlegungen zur gesundheitlichen Versorgung des Landkreises zu berücksichtigen.

 

Der Kreisausschuss wird damit beauftragt, zu prüfen, ob der Bereich Hebammen z. B. an die medizinischen Versorgungszentren angegliedert werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, in welcher Weise die freien Hebammen des Landkreises rechtlich eingebunden werden können.