Nachtrag: 03.04.2018

Beschluss: abgesetzt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag beruft Herrn Werner Bischoff, Grabenstraße 8 – 64354 Reinheim als ehrenamtlichen Ombudsmann im Bereich des Sozialgesetzbuches II der Kreisverwaltung.

 

2.      Die Berufung gilt für die Dauer von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde.

 

3.      Der Kreisausschuss ist nach Ablauf von einem Jahr ein aktueller Zwischenbericht und mit Ablauf der zweijährigen Amtszeit ein weiterer Bericht vorzulegen.

 

4.      Der Kreisausschuss wird sich der evtl. Berufung durch den Kreistag zustimmen.

 

5.      Die Abstimmung zwischen Herrn Bischoff (DIELINKE) und Herrn Dahms (SPD) ist geheim durchzuführen.