Nachtrag: 09.09.2004

Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Verkauf der Liegenschaft "alte Hahner Grundschule" (Gemarkung Hahn, Flur 1, Nr. 94, Gernsheimer Straße 91) an die Stadt Pfungstadt wird unter folgender Maßgabe zugestimmt:

 

  1. Der Kaufpreis beträgt 230.081,00 €.
  2. Der Kaufpreis wird fällig bei der Übergabe der Liegenschaft an die Stadt Pfungstadt.
  3. Die Übergabe erfolgt bei Bezug des Neubaus der Schule auf dem Erbbaupachtgrundstück in der Gemarkung Hahn Flur 6, Nr. 110/2.
  4. Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach der Zahlung des Kaufpreises.
  5. Der Kaufvertrag ist zeitgleich mit dem Erbbaupachtvertrag (Gemarkung Hahn Flur 6, Nr. 110/2) abzuschließen.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.