Sitzung: 16.04.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1437-2018/DaDi
Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der bislang bundes- und
landesrechtlich ungeklärten, aber dringend regelungsbedürftigen Zuständigkeit
des Landkreises für die Obdachlosenhilfe und eines offensichtlich bestehenden
Handlungsbedarfs werden die folgenden vorläufigen Maßnahmen beschlossen:
- Der Kreisausschuss erstellt in Abstimmung mit den Städten und
Gemeinden ein Konzept zur Unterbringung und psycho-sozialen Betreuung von längerfristig
obdachlosen Personen im Landkreises Darmstadt-Dieburg und zur Finanzierung
der Maßnahme. Dazu wird eine Struktur für die Unterstützung der längerfristig
Obdachlosen aufgebaut und personelle Ressourcen bereitgestellt. Dies
erfolgt unbeschadet der kommunalen Verantwortung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden.
- Die Unterbringung der längerfristig Obdachlosen soll dabei
dezentral im Landkreis erfolgen. Es soll geprüft werden, ob Träger der
Wohnungslosenhilfe beauftragt werden können. Auch dies soll in Kooperation
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geschehen.
- Es soll weiterhin geprüft werden, inwieweit Eingliederungshilfen
nach SGB II für Maßnahmen mit dem Ziel einer Vermittlung in Arbeit und zur
Hilfestellung bei der Wohnungssuche eingesetzt werden können.
- Angesichts der bislang ungeklärten Zuständigkeiten und rechtlichen
Implikationen bei der Unterbringung der längerfristig Obdachlosen wird der
Kreisausschuss aufgefordert, eine rechtliche Klärung der Frage
herbeizuführen, welche Aufgaben dem Landkreis im Verhältnis zu den
kreisangehörigen Kommunen – ungeachtet ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit
und Verantwortung – zukommen; über das Ergebnis der Prüfung hat der
Kreisausschuss dem Kreistag zu berichten.