Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Vor dem Hintergrund der bislang bundes- und landesrechtlich ungeklärten, aber dringend regelungsbedürftigen Zuständigkeit des Landkreises für die Obdachlosenhilfe und eines offensichtlich bestehenden Handlungsbedarfs werden die folgenden vorläufigen Maßnahmen beschlossen:

  1. Der Kreisausschuss erstellt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein Konzept zur Unterbringung und psycho-sozialen Betreuung von längerfristig obdachlosen Personen im Landkreises Darmstadt-Dieburg und zur Finanzierung der Maßnahme. Dazu wird eine Struktur für die Unterstützung der längerfristig Obdachlosen aufgebaut und personelle Ressourcen bereitgestellt. Dies erfolgt unbeschadet der kommunalen Verantwortung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
  2. Die Unterbringung der längerfristig Obdachlosen soll dabei dezentral im Landkreis erfolgen. Es soll geprüft werden, ob Träger der Wohnungslosenhilfe beauftragt werden können. Auch dies soll in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geschehen.
  3. Es soll weiterhin geprüft werden, inwieweit Eingliederungshilfen nach SGB II für Maßnahmen mit dem Ziel einer Vermittlung in Arbeit und zur Hilfestellung bei der Wohnungssuche eingesetzt werden können.
  4. Angesichts der bislang ungeklärten Zuständigkeiten und rechtlichen Implikationen bei der Unterbringung der längerfristig Obdachlosen wird der Kreisausschuss aufgefordert, eine rechtliche Klärung der Frage herbeizuführen, welche Aufgaben dem Landkreis im Verhältnis zu den kreisangehörigen Kommunen – ungeachtet ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit und Verantwortung – zukommen; über das Ergebnis der Prüfung hat der Kreisausschuss dem Kreistag zu berichten.