Sitzung: 11.04.2018 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung
Vorlage: 1431-2018/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden in Punkt VI 1. Investive Förderungen wie folgt ergänzt:
„Förderfähig sind ferner, Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schwimmbädern, sofern sie auch dem Schulschwimmunterricht dienen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 vom Hundert der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 500.000 Euro.“