Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden in Punkt VI 1. Investive Förderungen wie folgt ergänzt:

 

„Förderfähig sind ferner, Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schwimmbädern, sofern sie auch dem Schulschwimmunterricht dienen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10 vom Hundert der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 500.000 Euro.“