Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt, das Angebot des Landes zur Kassenkreditentschuldung nach dem Ersten Teil des HESSENKASSE-Gesetzes (Entwurf) anzunehmen.

 

2.      Der Landkreis verpflichtet sich, den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 Abs. 4 bis 6 HGO auszugleichen sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten. Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

3.      Der Landkreis verpflichtet sich des Weiteren, nach Maßgabe des HESSENKASSE-Gesetzes einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten. Dieser Beitrag soll möglichst so erwirtschaftet werden, dass eine zusätzliche Belastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden über eine Erhöhung Kreisumlage nur als „ultima ratio“ erforderlich wird.

 

4.      Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, nach Maßgabe des Vorgenannten einen Antrag auf Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE an das Finanz-ministerium zu richten, die hierfür erforderlichen Verpflichtungserklärungen unverzüglich zu übersenden und die Bestandskraft eines entsprechenden Bewilligungsbescheides durch Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts unmittelbar herbeizuführen.

 

5.      Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss des Weiteren, die zur Umsetzung der Kassenkreditentschuldung erforderliche Ablösungsvereinbarung mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu schließen, in der insbesondere die zur Ablösung vorgesehenen Kassenkredite aufgeführt sowie die Ablösungszeitpunkte und die Ablösungsmodalitäten geregelt und für den Fall, dass Zinsdienst- und Entschuldungshilfen beantragt und gewährt wurden, die Kassenkredite aufgeführt und die Zahlungen festgelegt sind.

6.      Der Kreisausschuss wird beauftragt, in Verhandlungen mit dem HMdF darauf hinzuwirken, den jährlichen Tilgungsbeitrag zu reduzieren und damit den Rückzahlungszeitraum zu strecken.

 

Die Beschlussfassung der Punkte 1 bis 5 erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes.