Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Nach zweijähriger Amtszeit beruft der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses erneut Herrn Gerhard Dahms, Meisenweg 26, 64839 Münster, zum ehrenamtlichen Ombudsmann im Bereich des Sozialgesetzbuches II der Kreisverwaltung.

 

Die Berufung gilt erneut für die Dauer von zwei Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde.

 

Dem Kreisausschuss ist nach Ablauf von einem Jahr ein aktueller Zwischenbericht und mit Ablauf der zweijährigen Amtszeit ein weiterer Bericht vorzulegen.

 

Der Kreisausschuss entscheidet rechtzeitig vor Ablauf der zweijährigen Amtszeit von Herrn Gerhard Dahms über die Fortführung der ehrenamtlichen Ombudsstelle.