Nachtrag: 09.09.2004

Beschluss: ungeändert beschlossen

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg  und der Stadt Pfungstadt für das Grundstück Flur 6 Nr. 110/2 ("An der Gehrengasse") in der Gemarkung Hahn (7.520 m2) für die Errichtung eines Schulneubaus durch den Landkreis Darm­stadt-Dieburg wird unter den folgenden Eckpunkten zugestimmt:

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg pachtet von der Stadt Pfungstadt das o.g. Grundstück für die Dauer von 99 Jahre.
  2. Erbbaupacht wird keine erhoben.
  3. Sämtliche Erschließungskosten, einschließlich der Wasser- und Kanalbeiträge, die im Zusam­men­hang mit der Ersterschließung des Grundstücks anfallen, trägt die Stadt Pfung­stadt als Eigentümerin des Grundstücks.
  4. Das Schulgebäude ist spätestens bis zum 31.12.2006 fertigzustellen.
  5. Der Erbbaupachtvertrag ist zeitgleich mit dem Kaufvertrag zum Verkauf der Liegenschaft "alten Hahner Grundschule" (Gemarkung Hahn Flur 1 Nr. 94, Gernsheimer Straße 91) an die Stadt Pfungstadt abzu­schließen.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.