Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Landrat Schellhaas gibt

 

den als Anlage beigefügten Vierteljahresbericht für das III. Quartal 2017 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

Nach den Bestimmungen des § 3 Krankenhausbetriebsverordnung und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die Krankenhausbetriebsleitung des Kreisausschuss und die Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögenplanes zu unterrichten.

 

Mit dem beiliegendem Vierteljahresbericht kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.