Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Lück informiert den Kreisausschuss über die Befragung zur Belegungssituation stationärer Pflegeeinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. 

 

Hintergrund der Befragung der stationären Altenpflegeeinrichtungen, die von den zuständigen Fachgebieten der Kreisverwaltung anhand eines Fragebogens in 2017 durchgeführt wurde, ist die Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I-III, die zu Veränderungen im Nachfrageverhalten nach Pflegeleistungen und damit auch der zukünftigen Angebotsstruktur führen wird.

 

Trotz eines verstärkten Ausbaus stationärer Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Jahren gab es auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg deutliche Hinweise über eine verstärkte Nachfrage nach stationärer Dauerpflege und eventueller Engpässe. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das zur Verfügung stehende Angebot an eingestreuten Plätzen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

 

Auch im Hinblick auf Anfragen von Investoren für stationäre Pflegeeinrichtungen ging es bei der Befragung darum, sich einen Überblick über die aktuelle Belegungssituation bzw. Auslastung der vorhandenen Plätze für stationäre Dauerpflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu verschaffen.   

 

Um die Entwicklung des Bedarfs besser beurteilen zu können, ist geplant, die Befragung in 2018 zu wiederholen.

 

Zentrale Ergebnisse der Abfrage in 2017 sind (Anlage):

 

Zum Stichtag 30.06.2017 gab es in 28 Einrichtungen insgesamt 2128 stationäre Dauerpflegeplätze im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Hinzu kamen 127 Plätze der eingestreuten Kurzzeitpflege (Folien S. 2).

   

Obwohl nur eine knappe Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Westkreis lebt (51,2 %), ist dort die Anzahl der stationären Pflegeplätze deutlich höher (1317 Plätze, 62,8 %), (Folien S. 3).

 

In die Auswertung (Folien ab S. 4) konnten die Angaben von 21 (75%) der insgesamt 28 stationären Einrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg einbezogen werden.

 

In diesen 21 Einrichtungen betrug die Auslastung der Dauerpflege inkl. eingestreuter Kurzzeitpflege zum Stichtag 30.06.2017 94,89% (Folien S. 4). Damit hat die durchschnittliche Auslastung, im Vergleich zu den Jahren des „Baubooms“ bei stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg (2010-2014), etwa seit dem Jahr 2016 ein deutliches höheres Niveau erreicht (Folien S. 5).

 

Nach § 43 (1) SGB XI haben lediglich Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen. Entsprechendes gilt mit dem am 01.01.2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz III für das SGB XII (§ 65 SGB XII). Bei den in die Untersuchung einbezogenen 21 stationären Pflegeeinrichtungen sind 3,19% der Bewohner/innen in Pflegegrad 1 oder darunter eingestuft (Folien S. 6).

 

Gemäß § 98 Abs. 2 SGB XII in Vbdg. mit HAG/SGB XII ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg für 70,90 % der Bewohner/innen in den ausgewerteten 21 Pflegeheimen der örtlich zuständige Sozialhilfeträger. Für 10,21 % ist die Stadt Darmstadt zuständig. 18,89 % der Bewohner/innen hatten ihren „Gewöhnlichen Aufenthalt“ vor ihrem Einzug ins Pflegeheim außerhalb des Landkreises und der Stadt Darmstadt. Anzunehmen ist, dass dieser Anteil der Bewohner/innen im Zuge der mit den gesellschaftlichen Individualisierungsprozessen einhergehenden steigenden Anforderungen an Mobilität weiter zunehmen wird.