Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

Vorbemerkung des Fragestellers:

Der Presse war zu entnehmen, dass ein Investor der zwei Flüchtlingsunterkünfte für den Landkreis bauen und betreiben sollte den Landkreis Darmstadt-Dieburg auf einen zweistelligen Millionen Euro Betrag Schadensersatz verklagt hat. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:

 

1.      Was ist das Klageziel des Klägers?

 

Eine Klage liegt bisher nicht vor.

 

2.      Erachtet der Kreisausschuss die Forderungen des Klägers für gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum?

 

Siehe Antwort Frage 1

 

3.      Gibt es weitere vergleichbar gelagerte Fälle in denen es schriftliche oder mündliche Zusagen seitens des Kreises gegenüber von Investoren gibt? Wenn ja, wie viele Fälle gibt es?

 

Derzeit ist in einem Fall eine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig. Darüber hinaus gab es einige Verhandlungen mit potentiellen Betreibern von Flüchtlingsunterkünften, bei denen es nicht zum Vertragsabschluss nebst anschließender Umsetzung gekommen ist. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die lagen ab einem bestimmten Zeitpunkt auch in den sinkenden Flüchtlingszahlen, aber genauso oft darin, dass zwingende Vorgaben etwa im Baurecht einer Realisierung des Vorhabens dauerhaft im Wege standen.

 

4.      Sollte Frage 3. mit ja beantwortet worden sein, rechnet der Kreisausschuss mit weiteren Klagen?

 

Hierzu kann keine belastbare Aussage getroffen werden.