Anfrage der Fraktion der CDU:
1. Wie oft kommt ein gehörloser oder stark schwerhöriger Mensch als Kunde in die Kreisverwaltung, für den ein Gebärdensprachedolmetscher benötigt wird?
·
2016
Anzahl der Gespräche von gehörlosen oder stark schwerhörigen Bürgerinnen
und Bürgern in der Kreisverwaltung : 3
·
2017
Anzahl der Gespräche von gehörlosen oder stark schwerhörigen Bürgerinnen und
Bürgern in der Kreisverwaltung : 4
2. Welchen Service bietet der Kreistag gehörlosen Kunden an, die für eine Dienstleistung in die Kreisverwaltung kommen?
Müssen Betroffene für den Behördengang einen Gebärdensprache-Dolmetscher mitbringen?
Der Service des Landkreises Darmstadt-Dieburg für gehörlose oder stark
schwerhörige Menschen ergibt sich aus den „Richtlinien zur Finanzierung von
Gebärdendolmetschereinsätzen für gehörlose Menschen durch den Landkreis
Darmstadt-Dieburg“ von 2002 (beschlossen am 07.05.2002 im Kreisausschuss).
Bei mit der Kreisverwaltung abgestimmten Gesprächsterminen kann
ein/ eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher vom Fachbereich
Soziales, Pflege und Senioren organisiert werden.
3. Kennt die Kreisverwaltung VideoSign (Ferndolmetschen für berufliche Anlässe)?
VideoSign ist ein gutes Angebot, damit Gehörlose oder schwerhörige Menschen für einen Beratungstermin oder Behördengang für das kurze Gespräch nicht einen Dolmetscher bestellen müssen. Oftmals fallen solche Termine kurzfristig an und ein Dolmetscher ist nicht verfügbar. Die Gehörlosensprachdolmetscher von VideoSign werden über eine Internetverbindung „aus der Ferne“ auf den Bildschirm zugeschaltet und dolmetschen in die Gebärdensprache bzw. in die gesprochene deutsche Sprache. Zur Nutzung von VideoSign wird ein PC/Laptop mit Webcam und die kostenfreie Software, ein SIP-Videotelefon oder ein Smartphone bzw. Tablet sowie ein DSL-Internetanschluss von mind. 256 kBit benötigt. Außerdem ist ein Mikrofon und ein Lautsprecher für die Übertragung der gesprochenen Sprache notwendig, sofern diese nicht im PC oder SIP-Videotelefon integriert sind.
Da die bisherigen
Erfahrungen mit Dolmetschern durchweg positiv sind, besteht derzeit kein Bedarf
für ein webbasiertes Angebot.
4. Hält es die Kreisspitze für verhältnismäßig und angebracht, diese Ausstattung in der Kreisverwaltung zumindest in den kundenintensiven Bereichen vorzuhalten, damit Betroffene unkompliziert und ohne eigenen Aufwand bedient werden können?
Bisher kam es nicht
zu Schwierigkeiten, deshalb scheint ein weiteres Angebot nicht notwendig.
5. Hält die Kreisspitze die Kosten für diesen Dienst in Höhe von 30,- Euro für eine halbe Stunde Dolmetscherleistung plus 50,- Euro für Service und Technik im Kreishaushalt für darstellbar?
In der o.g. Richtlinie ist die Höhe der anzuerkennenden Kosten
geregelt.
6. Ist der Landrat bereit, diesen Dienst für Gehörlose bzw. schwerhörige Menschen auf die Tagesordnung der Bürgerdienstversammlung setzen, um ihn den Bürgermeistern und der Bürgermeisterin der Landkreiskommunen vorzustellen?
Wir regen an das Thema bei der Kreisversammlung der Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister anzusprechen.