Anfrage der Fraktion der AfD:
1. Wie viele Personen mit abgelehntem Asylantrag leben derzeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
Insgesamt 1594
ausländische Staatsangehörige, deren Asylantrag abgelehnt wurde leben im
Landkreis Darmstadt-Dieburg.
2. Wie viele davon sind Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und die daher ausreisepflichtig sind, und wie viele haben gegen die Ablehnung Rechtsmittel eingelegt und werden deshalb oder aus anderen Gründen geduldet?
Davon sind 136
Personen vollziehbar ausreisepflichtig (rechtskräftige Ablehnung des
Asylantrages oder Ablehnung des Eilantrages).
1458
ausländische Staatsangehörige haben gegen eine nicht sofort vollziehbare ablehnende
Asylentscheidung Klage eingereicht. In diesen Fällen liegt keine vollziehbare
Ausreisepflicht vor. Die Betroffenen sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung
3. Wie ist die zahlenmäßige Entwicklung der mit abgelehntem Asylantrag im Landkreis Darmstadt-Dieburg lebenden Personen von 2012 bis heute?
Eine
nachträgliche Stichtagsauswertung ist leider nicht möglich. Bislang gab es eine
derartige Statistik nicht, so dass die Auswertung auf Grundlage der im
Bezugsjahr zugestellten Ablehnungsbescheide erfolgt.
a)
Betroffene sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, da ablehnende
Asylentscheidung nicht vollziehbar ist
b)
vollziehbare Ausreisepflicht nach Asylablehnung liegt vor. Betroffene sind im
Besitz einer Duldung
2012 2013 2014 2015 2016 2017
a) 6 a) 13 a) 37 a)
150 a) 431 a) 1172
b) 30 b) 14 b) 20 b) 67 b)
78 b) 91
2018
a)
66
b)
7
4. Wie viele der mit abgelehntem Asylantrag im Landkreis lebenden Personen werden im ersten Halbjahr 2018 noch zurückgeführt?
Im
Jahr 2018 wurden bislang 9 Personen in Ihr Heimatland abgeschoben. In den
nächsten Wochen sind 10 weitere Abschiebungen geplant.
Es
gab außerdem 7 freiwillige Ausreisen im Jahr 2018.
5. Welche Maßnahmen werden vom Landkreis Darmstadt-Dieburg ergriffen, um Personen mit abgelehntem Asylantrag zeitnah zurückführen zu können?
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung
über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des
Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes ist das Regierungspräsidium
Darmstadt für Vollstreckungsmaßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes
abgelehnter Asylbewerber zuständig. Die Ausländerakten werden daher
unverzüglich nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht an die genannte
Behörde versandt. Es werden sämtliche
Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung dementsprechend vom Regierungspräsidium Darmstadt
getroffen.