Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

1.      Wie viele Personen mit abgelehntem Asylantrag leben derzeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Insgesamt 1594 ausländische Staatsangehörige, deren Asylantrag abgelehnt wurde leben im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

2.      Wie viele davon sind Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und die daher ausreisepflichtig sind, und wie viele haben gegen die Ablehnung Rechtsmittel eingelegt und werden deshalb oder aus anderen Gründen geduldet?

 

Davon sind 136 Personen vollziehbar ausreisepflichtig (rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages oder Ablehnung des Eilantrages).

1458 ausländische Staatsangehörige haben gegen eine nicht sofort vollziehbare ablehnende Asylentscheidung Klage eingereicht. In diesen Fällen liegt keine vollziehbare Ausreisepflicht vor. Die Betroffenen sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung

 

3.      Wie ist die zahlenmäßige Entwicklung der mit abgelehntem Asylantrag im Landkreis Darmstadt-Dieburg lebenden Personen von 2012 bis heute?

 

Eine nachträgliche Stichtagsauswertung ist leider nicht möglich. Bislang gab es eine derartige Statistik nicht, so dass die Auswertung auf Grundlage der im Bezugsjahr zugestellten Ablehnungsbescheide erfolgt.

a) Betroffene sind im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, da ablehnende Asylentscheidung nicht  vollziehbar ist

b) vollziehbare Ausreisepflicht nach Asylablehnung liegt vor. Betroffene sind im Besitz einer Duldung

                    

2012                 2013                2014                2015                2016                2017               

a)      6                 a) 13                a) 37                a) 150              a) 431              a) 1172

b)      30               b) 14                b) 20                b)  67               b) 78                b)   91

 

2018

a)      66

b)       7

 

4.      Wie viele der mit abgelehntem Asylantrag im Landkreis lebenden Personen werden im ersten Halbjahr 2018 noch zurückgeführt?

 

Im Jahr 2018 wurden bislang 9 Personen in Ihr Heimatland abgeschoben. In den nächsten Wochen sind 10 weitere Abschiebungen geplant.

Es gab außerdem 7 freiwillige Ausreisen im Jahr 2018.

 

 

5.      Welche Maßnahmen werden vom Landkreis Darmstadt-Dieburg ergriffen, um Personen mit abgelehntem Asylantrag zeitnah zurückführen zu können?

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes ist das Regierungspräsidium Darmstadt für Vollstreckungsmaßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes abgelehnter Asylbewerber zuständig. Die Ausländerakten werden daher unverzüglich nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht an die genannte Behörde versandt.  Es werden sämtliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung dementsprechend vom Regierungspräsidium Darmstadt getroffen.