Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

1.      Wie viele Stellen sind im Stellenplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg für Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen?

 

1,0 Stellen

 

2.      In welchen Einrichtungen und Organisationseinheiten des Landkreises Darmstadt-Dieburg gibt es wie viele Gleichstellungsbeauftragte?

 

Gemäß § 21 Abs. 2 HGlG ist für die Tätigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mindestens eine Stelle zur Verfügung zu stellen, in Dienststellen mit

 

  1. 150 bis 300 Beschäftigten mit 25 %
  2. mehr als 300 Beschäftigten mit 50 % und
  3. mehr als 600 Beschäftigten mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit.

 

Dementsprechend stehen bei der Landkreisverwaltung eine, beim Eigenbetrieb Da-Di Werk eine halbe und beim Eigenbetrieb Kreiskliniken eine viertel Stelle zur Verfügung.

 

3.      Wie hoch ist der jährliche Gesamtbetrag an Personalkosten für die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg?

 

Ca. 137.000,00 €