Anfrage der Fraktion der AfD:
1. Wie viele Stellen sind im Stellenplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg für Gleichstellungsbeauftragte vorgesehen?
1,0 Stellen
2. In welchen Einrichtungen und Organisationseinheiten des Landkreises Darmstadt-Dieburg gibt es wie viele Gleichstellungsbeauftragte?
Gemäß § 21 Abs.
2 HGlG ist für die Tätigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
mindestens eine Stelle zur Verfügung zu stellen, in Dienststellen mit
- 150 bis 300 Beschäftigten mit 25 %
- mehr als 300 Beschäftigten mit 50 % und
- mehr als 600 Beschäftigten mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit.
Dementsprechend
stehen bei der Landkreisverwaltung eine, beim Eigenbetrieb Da-Di Werk eine
halbe und beim Eigenbetrieb Kreiskliniken eine viertel Stelle zur Verfügung.
3. Wie hoch ist der jährliche Gesamtbetrag an Personalkosten für die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Darmstadt-Dieburg?
Ca. 137.000,00
€