Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

„Leben nicht erwerbsfähige und Erwerbsfähige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten sie Sozialgeld!“ Hiervon sind 4550 Kinder im Alter von 0-14 Jahren – 357 Jugendliche von 15 bis 24 Jahre – 101 Bürger im Alter von 25 bis 49 und weitere 247 im Alter 50 und Älter betroffen. Bei der Beantwortung der Anfrage 1289-2017/DaDi wurden o.g. Personengruppe bei der Frage „Wie hoch ist der Anteil der Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II an der Bevölkerung pro Kreiskommune – Stand 31.12.2017 (Angabe pro Kommune) nicht berücksichtigt...

 

Wir fragen an

 

1.      Kann die Kreisverwaltung o.g. Parameter, die der Sozialgeldbezieher in der Befragung berücksichtigen?

 

Siehe beigefügte Tabelle.

 

2.      Kann die Kreisverwaltung in dieser neuen Anfrage eine Gesamtzusammenstellung aller u.a. Armutsparameter pro Kommune bezogen auf die Einwohnerzahl mit Angabe einer Quote pro Kommune erstellen? Gemeint sind

Berichtigte Antwort 1 der Anfrage 1289-2017

Gemeinsam mit Antwort der Frage 2 (SGB XII)

Gemeinsam mit Antwort der Frage 3 (Wohngeldbezug)

Gemeinsam mit der Aufteilung der Aufteilung der Gemeinden der Asylsuchenden nach Gemeinden – Stand 01.01.2018

Ergänzt werden sollte diese informative Aufstellung mit den Bekannten Arbeitslosenzahlen ALG I im Landkreis Darmstadt Dieburg.

 

Siehe beigefügte Tabelle. Die Zahlen der Arbeitslosen in ALG I stehen nicht zur Verfügung.