Nachtrag: 27.11.2017

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Lück gibt die Entscheidung der Kommunen zur Betreuung von Geflüchteten ab 01.01.2018 zur Kenntnis.

 

Mit Beschluss zur Vorlage-Nr. 0873-2017/DaDi vom 11.07.2017 hat der Kreisausausschuss beschlossen, dass die Soziale Betreuung der Flüchtlinge zukünftig durch den Fachbereich „Zuwanderung und Flüchtlinge“ sichergestellt wird. Die Städte und Gemeinden des Landkreises können nach wie vor entscheiden, ob sie die Betreuung der Geflüchteten in eigener Regie übernehmen – bei 100% Kostenerstattung des Landkreises.

Zudem wurde den Städten und Gemeinden angeboten, die Betreuungsleistung auszuschreiben und an einen dritten Träger abzugeben.

 

Die Kommunen wurden angeschrieben, ob sie die Betreuung ab 01.01.2018 mit eigenem Personal (100% Kostenerstattung durch den Landkreis) oder durch Personal des Landkreises umsetzen möchten. Die Rückmeldungen der Kommunen sind in der Anlage zusammengeführt.