Nachtrag: 24.11.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des 2. Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 2. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit geänderter Haushaltssatzung.

 

 

 

1.  Haushaltssatzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2017 in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt auf 4.312.878 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2017 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, bleibt bei 47.150,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 12.12.2016 beschlossene Stellenübersicht 2017.