Beschluss: ungeändert beschlossen

Stellvertretender Vorsitzender Leber (SPD) verweist auf den Beschluss des Kreistages vom 12. Juli 2004 (Drucksachen-Nr. 1869/VII) mit dem der Kreisausschuss aufgefordert wurde, unverzüglich die möglichen Modelle zur Realisierung des „Hartz IV Pakets“ mit den jeweiligen finanziellen, personellen und räumlichen Konsequenzen aufzuzeigen und eine Beschluss-Empfehlung vorzulegen. Die endgültige Entscheidung habe der Kreistag dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

 

Landrat Jakoubek gibt einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des SGB II (Hartz IV) -Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe- und gibt Erläuterungen zu den einzelnen Trägermodellen.

 

In der anschließenden eingehenden Aussprache signalisiert Abg. Fleischmann (Grüne) die Ablehnung seiner Fraktion zur Vorlage des Kreisausschusses (Vorlagen-Nr. I/001/2004). Seine Fraktion favorisiere eine Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit. Abg. Schreder (CDU) teilt mit, dass der überwiegende Teil der CDU-Fraktion sich ebenfalls gegen eine Option und mehrheitlich für eine Arbeitsgemeinschaft ausspreche. Abg. Wucherpfennig (SPD), Abg. Dr. Gemsjäger (FDP) und Abg. Pasewald (FWG) signalisieren die Zustimmung ihrer Fraktionen zu der Vorlage des Kreisausschusses. Abg. Neipp (CDU) und Abg. Henrich (CDU) sprechen sich ebenfalls für das Optionsmodell aus.

 

Abg. Wucherpfennig (SPD) beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Stellvertretender Vorsitzender Leber unterbricht die Sitzung von 14:55 Uhr – 15:05 Uhr.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und FWG sowie 3 Stimmen aus der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Grünen-Fraktion sowie 4 Stimmen aus der CDU-Fraktion.

 

Der Vorlage des Kreisausschusses (Vorlagen-Nr. I/001/2004) wird zugestimmt.

 

Beschlusstext:

 

„Der Landkreis Darmstadt-Dieburg macht von der Experimentierklausel des § 6 a SGB II Gebrauch und beantragt, als kommunaler Träger der Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II an Stelle der Agentur für Arbeit zugelassen zu werden.

 

Sollte dem Antrag des Landkreises Darmstadt-Dieburg nach § 6 a SGB II nicht stattgegeben werden, soll die eigenverantwortliche Umsetzung der kommunalen Aufgaben nach SGB II im Rahmen einer Vereinbarung mit der Arbeitsagentur erfolgen.“

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.