Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Freie Wähler-Piraten:

 

1.      Die Aufsichtsbehörde bescheinigt dem Landkreis eine konsequente Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Erfüllung der Vorgaben zur Verringerung der jahresbezogenen Haushaltsdefizite. Im vorgelegten Haushalt werden unter dem Kapitel Haushaltssicherungskonzept allgemeine Aussagen – bedauerlicherweise ohne konkrete Maßnahmen und Zielgrößen – hierzu getroffen. Wir bitten um komplette Auflistung der Maßnahmen mit den dazugehörigen Einsparungen in €-Beträgen.

 

Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom Kreistag beschlossenen Maßnahmen sind in der beigefügten Anlage 1 aufgelistet und soweit möglich beziffert. Darüber hinaus gehende konkrete Maßnahmen wurden vom Kreistag nicht beschlossen und können somit auch nicht Eingang in das HSK, welches bislang nicht durch die Aufsicht beanstandet wurde, finden.

 

2.      Im Haushaltsplan sind ca.3,157 Millionen Euro für Personalaufwuchs ausgewiesen.

Bitte um Auflistung alle zusätzlich geschaffener Stellen untergliedert nach:

a) Pflichtleistungen

b) gegenfinanzierte Positionen und

 

c) freiwilliger Leistungen

 

Von den 3.157 T€ entfallen 646 T€ auf befristet zu besetzende Stellen im Fachbereich 541 „Zuwanderung und Flüchtlinge“ bedingt durch die vorgesehene Übernahme der seither gegen entsprechende Kostenerstattung von privaten Trägern bzw. den Kommunen wahrgenommene soziale Betreuung von schutzsuchenden Menschen (9 Vollzeitäquivalente). Außerdem ist in diesem Kontext je ein Vollzeitäquivalent im Rahmen des Projektes „WIR-Koordination“ und für die Arbeitsmarktintegration vorgesehen. Der Aufwand für diese 11 VZÄ ist zu 100% gegenfinanziert.

 

Die Erläuterungen der verbleibenden 2.512 T€ sind der tabellarischen Übersicht in Anlage 2 zu entnehmen.

 

3.      Welche Maßnahmen der Effizienzsteigerung in der Verwaltungsorganisation wurden aus dem KGSt-Prozess wurden in die Umsetzung gebracht bzw. werden zukunftsorientiert konkret geplant?

 

Im Rahmen der KT Vorlage 3316-2016/DaDi wurde im Kreistag am 01.02.2016 ein ausführlicher Bericht über den Stand des KGSt-Prozesses abgegeben. Aus der Anlage 3 kann neben dem Bericht auch der aktuelle Status entnommen werden.

 

Neben den direkten “KGSt-Prozess“-Teilen  gibt/gab es weitere Projekte der Verwaltung, die sich ebenfalls mit dem  genannten Ziel der Verwaltungsoptimierung  beschäftigten.

Dies sind u.a.:

 

  • Durchführung von strukturierten Jahresgesprächen

Diese sind im Kontext der veränderten Führungsspanne flächendeckend eingeführt worden.

  • Einführung leistungsorientierter Entgelt und Vereinbarung eines betrieblichen Systems

Eine entsprechende Dienstvereinbarung wurde abgeschlossen.

  • Laufende Weiterentwicklung der Fort- und Weiterbildung insb. im Kontext der Führung

Durchführung regelmäßiger Führungskräfteschulungen und  -workshops

  • Ausweitung der alternierenden Telearbeit

·         Erarbeitung von Führungsgrundsätzen

 

4.      Der Kreishaushalt weist wiederholt ein positives Ergebnis aus. Damit sollte zur Entlastung der einkommensschwachen Gemeinden der Kreisausgleichsstock wieder in die Umsetzung gebracht werden können. Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung hierzu?

 

Landkreise können nach § 57 FAG in ihrem Haushalt aus dem Aufkommen der Kreisumlage einen Ausgleichsstock zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen ihrer Gemeinden ausweisen, wenn ihre Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 Abs. 4 Satz 1 der Hessischen Gemeindeordnung ausgeglichen ist. Ausgeglichen im Sinne von § 92 Abs. 4 Satz 1 bedeutet, dass der Haushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein muss. Da dies nicht der Fall ist wäre die Einrichtung eines Kreisausgleichsstockes nicht zulässig.