Anfrage der Fraktion von Freie Wähler-Piraten:
1. Die Aufsichtsbehörde bescheinigt dem Landkreis eine
konsequente Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen sowie die Erfüllung der
Vorgaben zur Verringerung der jahresbezogenen Haushaltsdefizite. Im vorgelegten
Haushalt werden unter dem Kapitel Haushaltssicherungskonzept allgemeine
Aussagen – bedauerlicherweise ohne konkrete Maßnahmen und Zielgrößen – hierzu
getroffen. Wir bitten um komplette Auflistung der Maßnahmen mit den
dazugehörigen Einsparungen in €-Beträgen.
Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom Kreistag
beschlossenen Maßnahmen sind in der beigefügten Anlage 1 aufgelistet und
soweit möglich beziffert. Darüber hinaus gehende konkrete Maßnahmen wurden vom
Kreistag nicht beschlossen und können somit auch nicht Eingang in das HSK,
welches bislang nicht durch die Aufsicht beanstandet wurde, finden.
2. Im Haushaltsplan sind ca.3,157 Millionen Euro für
Personalaufwuchs ausgewiesen.
Bitte
um Auflistung alle zusätzlich geschaffener Stellen untergliedert nach:
a) Pflichtleistungen
b) gegenfinanzierte
Positionen und
c) freiwilliger
Leistungen
Von den 3.157 T€ entfallen
646 T€ auf befristet zu besetzende Stellen im Fachbereich 541 „Zuwanderung und
Flüchtlinge“ bedingt durch die vorgesehene Übernahme der seither gegen
entsprechende Kostenerstattung von privaten Trägern bzw. den Kommunen
wahrgenommene soziale Betreuung von schutzsuchenden Menschen (9
Vollzeitäquivalente). Außerdem ist in diesem Kontext je ein Vollzeitäquivalent
im Rahmen des Projektes „WIR-Koordination“ und für die Arbeitsmarktintegration vorgesehen.
Der Aufwand für diese 11 VZÄ ist zu 100% gegenfinanziert.
Die Erläuterungen der
verbleibenden 2.512 T€ sind der tabellarischen Übersicht in Anlage 2 zu
entnehmen.
3. Welche Maßnahmen der Effizienzsteigerung in der
Verwaltungsorganisation wurden aus dem KGSt-Prozess wurden in die Umsetzung
gebracht bzw. werden zukunftsorientiert konkret geplant?
Im Rahmen der KT Vorlage
3316-2016/DaDi wurde im Kreistag am 01.02.2016 ein ausführlicher Bericht über
den Stand des KGSt-Prozesses abgegeben. Aus der Anlage 3 kann neben dem
Bericht auch der aktuelle Status entnommen werden.
Neben
den direkten “KGSt-Prozess“-Teilen gibt/gab es weitere Projekte der
Verwaltung, die sich ebenfalls mit dem genannten Ziel der
Verwaltungsoptimierung beschäftigten.
Dies
sind u.a.:
- Durchführung
von strukturierten Jahresgesprächen
Diese
sind im Kontext der veränderten Führungsspanne flächendeckend eingeführt
worden.
- Einführung
leistungsorientierter Entgelt und Vereinbarung eines betrieblichen Systems
Eine
entsprechende Dienstvereinbarung wurde abgeschlossen.
- Laufende
Weiterentwicklung der Fort- und Weiterbildung insb. im Kontext der Führung
Durchführung
regelmäßiger Führungskräfteschulungen und -workshops
- Ausweitung
der alternierenden Telearbeit
·
Erarbeitung von Führungsgrundsätzen
4. Der Kreishaushalt weist wiederholt ein positives Ergebnis aus. Damit sollte zur Entlastung der einkommensschwachen Gemeinden der Kreisausgleichsstock wieder in die Umsetzung gebracht werden können. Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung hierzu?
Landkreise können nach § 57 FAG in ihrem
Haushalt aus dem Aufkommen der Kreisumlage einen Ausgleichsstock zum Ausgleich
außergewöhnlicher Belastungen ihrer Gemeinden ausweisen, wenn ihre
Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 Abs. 4 Satz 1 der Hessischen
Gemeindeordnung ausgeglichen ist. Ausgeglichen im Sinne von § 92 Abs. 4 Satz 1
bedeutet, dass der Haushalt unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus
Vorjahren ausgeglichen sein muss. Da dies nicht der Fall ist wäre die
Einrichtung eines Kreisausgleichsstockes nicht zulässig.