Sitzung: 04.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1100-2017/DaDi
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:
a) den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 522.322.942 Euro und Aufwendungen von 514.820.622 Euro (Überschuss: 7.502.320 Euro),
b) den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 15.604.059 Euro, aus Investitionstätigkeit von -12.777.926 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -378.869 Euro (Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt
2.447.264 Euro),
c) die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 13.717.721 Euro (davon: 1.930.000 Euro Kredite nach dem Kommunalinvestitionsprogrammgesetz),
d) Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14.810.700 Euro,
e) den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 190.000.000 Euro,
f) die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,11 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 18,35 % der Kreisumlagegrundlagen,
g) den Stellenplan.
2. Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 wird gemäß
§ 101 Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
3. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2017 - 2021 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.
4. Das Haushaltssicherungskonzept 2018 wird gemäß § 92 Abs. 5 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.