Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der im Haushaltsjahr 2017 voraussichtlich entstehende Verlust der MVZ GmbH in Höhe von 485.000 Euro wird durch den Landkreis ausgeglichen.

 

Die dafür erforderlichen Mittel werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt 070201 (Gesundheitseinrichtungen) und dem Sachkonto 7127000 (Zuschüsse für lfd. Zwecke an private Unternehmen) außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 050203 (Materielle Hilfen kommunale Leistungen) und dem Sachkonto 7240000 (Leistungen Unterk./Heiz. an Arbeitssuch. nach § 22 SGB II).