Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 522.322.942 Euro und Aufwendungen von 514.820.622 Euro (Überschuss: 7.502.320 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 15.604.059 Euro, aus Investitionstätigkeit von -12.777.926 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -378.869 Euro (Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt

2.447.264 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 13.717.721 Euro (davon: 1.930.000 Euro Kredite nach dem Kommunalinvestitionsprogrammgesetz),

d)     Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14.810.700 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 190.000.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,11 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 18,35 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2017 - 2021 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.

 

4.         Das Haushaltssicherungskonzept 2018 wird gemäß § 92 Abs. 5 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.