Nachtrag: 20.10.2017

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Ziel des Landkreises Darmstadt-Dieburg ist es, dass an allen Schulen (Förder-, Grund- und weiterführende Schulen) des Landkreises ein Schwimmunterricht dauerhaft angeboten wird. Zur Erreichung dieses Ziels gewährt der Landkreis den Kommunen und Vereinen, welche Schwimmbäder für den Schwimmunterricht zur Verfügung stellen, eine adäquate Kostenerstattung für die Nutzung im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

 

2.      Der LK Da-Di gewährt im Rahmen seiner Vereinsförderung auch Investitionszuschüsse zum Bau oder zur grundhaften Sanierung von Frei-, Hallen-, Schul- oder Trainingsbädern. Der Kreisausschuss wird beauftragt, Richtlinien zur Vereinsförderung, sowohl im Sinne von Investitionszuschüssen als auch von Bürgschaften, zu konkretisieren.

 

3.      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg baut bzw. betreibt weder eigenständig noch im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Kommunen oder Vereinen Frei-, Hallen-, Schul- oder Trainingsbäder.

 

4.      Der Kreisausschuss wird gebeten, den Schul-, Sport- und Kulturausschuss über Veränderungen der Schwimmbäder im Landkreis (Schließung, Sanierung oder Neubau), in denen Schulschwimmen stattfindet, kontinuierlich zu informieren.

 

5.      Die Kommunen und der Sportkreis Darmstadt-Dieburg werden über mögliche Fördermittel für den Bau von Schwimmbädern fortlaufend informiert.