Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 281.607 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 284.090 Euro (Fehlbedarf 2.483 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -2.483 Euro, aus Investitionstätigkeit von 0 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

c)      keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)     keine Verpflichtungsermächtigungen,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 20.000 Euro,

f)       die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 45.527 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 wird gemäß

§ 101  Abs. 3 HGO der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2017 - 2021 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO der Verbandsversammlung zur Unterrichtung vorgelegt.