Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg, vertreten durch den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, erwirbt von der Erbengemeinschaft Harald Loos und Rainer Walter Eugen Loos das im Bebauungsplan der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ausgewiesene Grundstück Flur 46/5 mit einer Gesamtfläche von 1.049 qm einschließlich der sich auf dem Grundstück befindlichen Wohnhäuser mit einer Gesamtbruttogrundfläche von 716,26 qm (Haus 26: 454,13 qm, Haus 28: 262,13 qm) sowie den Nebengebäuden und Garagen zu einem Gesamtpreis in Höhe von 730.000,00 Euro.

 

Das Grundstück grenzt direkt auf der Südseite des Grundstücks der Kreiskliniken Jugenheim an und stellt mit den Grundstücken Flur 318/2 und Flur 46/4 (Vorlage-Nr.: 2877-2015) ein Gesamtgrundstückensemble dar. Mit dem Erwerb dieser weiteren Grundstücksfläche einschließlich den sich darauf befindlichen Gebäudeteilen sichert sich die Kreisklinik Jugenheim eine in die Zukunft gerichtete Erweiterungsmöglichkeit. Weitere Optionen sind in naher Zukunft nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht gegeben.

 

Die wirtschaftlichen Mittel werden im Nachtragswirtschaftsplan 2017 berücksichtigt und der Nachtragswirtschaftsplan wird zeitgleich zur Beschlussfassung dem Kreistag vorgelegt.