Anfrage der Fraktion von Die Linke:
In der Kreistagssitzung vom 11. September 2017 wurde die Zustimmung der LINKEN Vorlage 0979-2017 (Aktenzeichen 024 – 005) „Eintritt in den kommunalen Arbeitgeberverband“ aus formellen Gründen von der Mehrheit der Kreistagsfraktionen abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE bemerkt, dass wortgleich mit der Vorlage 0979-2017 im Stadtparlament Groß Umstadt mit Stimmen von SPD – Bündnis 90/Die Grünen und BVG dieser Vorlage zugestimmt wurde. Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele kreiseigene GmbHs und Eigenbetriebe gibt es?
Es gibt 5
kreiseigene GmbH’s und 2 Eigenbetriebe.
2. Wieviel Beschäftigte arbeiten in den vorgenannten Betrieben?
(Aufschlüsselung je Betrieb zum 30.09.2017)
Betrieb |
zum 30.09.2017 |
Eigenbetrieb DA-DI-Werk |
330 Beschäftigte |
Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser |
184 Beschäftigte |
AZUR GmbH* |
66 Beschäftigte |
DA-DI Dienstleistungs GmbH |
197 Beschäftigte |
DA-DI Kreiskliniken GmbH |
692 Beschäftigte |
MVZ GmbH |
28 Beschäftigte |
Bildungszentrum für Gesundheit der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg GmbH |
7 Beschäftigte |
*Anmerkungen
AZUR GmbH:
Zum besseren
Verständnis der hier gegebenen Situation wird darauf hingewiesen, dass in der
unter Frage 1. angegebenen Zahl 33 Personen inbegriffen sind, die im Rahmen
einer Zuweisung durch die KfB gem. § 16d SGB II hier in einem besonderen
Rechtsverhältnis zur AZUR GmbH stehen, vgl. Thie zu § 16 Rz.9; 24 in: Münder
SGB II. Insbesondere wird durch die Zuweisung kein Arbeitsverhältnis begründet
und auch kein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis.
Am ehesten wäre
für diese Personengruppe der Begriff „atypisch Beschäftigter“ angebracht!
Weiter stehen darüber hinaus zum Stichtag 3 Personen in einem besonderen
Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages mit der
Nieder-Ramstädter Diakonie über betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze.
3. In welchen Betrieben liegt Tarifbindung zum TVöD vor?
Eine
Tarifbindung zum TVÖD VKA liegt beim Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser
Darmstadt-Dieburg, beim Eigenbetrieb DA-DI-Werk vor. Bei der AZUR GmbH wird bei
der Einstufung im Rahmen der Einstellung der TVÖD herangezogen.
4. Welche Tarifverträge werden in den anderen Betrieben angewandt?
Bei der DA-DI
Dienstleistungs GmbH findet der DEHOGA Hessen Anwendung.
(Anm. DEHOGA =
Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V. )
Bei der DA-DI
Kreiskliniken GmbH orientiert man sich sowohl in den Entgeltgruppen als auch an den Eingruppierungsmerkmalen an
denen des TVÖD.
Bei der MVZ GmbH findet, wie in den meisten Arztpraxen und MVZ’s in Deutschland, kein Tarifwerk Anwendung. Es findet eine Orientierung am Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen statt.
5. Was sind die Gründe für die Anwendung des HOGA in der Technik GmbH (KKH)?
Vor Gründung
der DA-DI Dienstleistungs GmbH im Jahre 2000 fanden Sondierungsgespräche mit
verschiedenen Tarifparteien statt. Zur Diskussion standen die
Tarifvertragsparteien der Hotellerie, der Gebäudereinigung etc. Letztlich hat
man sich für den Tarifvertrag der DEHOGA Hessen e.V. entschieden, da u.a. mit
ihm die größte Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgedeckt werden
konnte.
Der Tarifvertrag
der DEHOGA Hessen e.V. führt Technisches- und Handwerkspersonal als
Arbeitnehmergruppe auf.
Grundsätzlich
ist zu sagen, dass fast alle Krankenhäuser in Deutschland
Service-Gesellschaften führen, in denen die Leistungen u.a. der Technik,
Reinigung, Küche usw. erbracht werden.
6. Wie hoch ist die Summe der Einsparungen durch HOGA TV jährlich?
Diese Summe ist
im Ergebnis nicht zu bemessen, da der DEHOGA Hessen Tarifvertrag verschiedene
Berufsgruppen in der Entgeltgruppe besser stellt als vergleichbare
Tarifverträge.
7. Die in der GmbH eingestellten Kollegen/Innen haben keinen Tarifvertrag – auch wenn in den jeweiligen Arbeitsverträgen die Tarifverträge des Unternehmerverbandes „Soziale Dienstleistung + Bildung e.V.“ angegeben wird. Verdi -als zuständige Branchengewerkschaft- hat mit diesem Unternehmerverband keinen Tarifvertrag abgeschlossen. Die jeweiligen Entgelte unterliegen dem Verhandlungsgeschick des/der Arbeitssuchenden. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. Es gibt kein Weihnachtsgeld und Betriebsrente!
- welche Mehrkosten entstehen, wenn alle kreiseigenen GmbHs in den kommunalen Arbeitgeberverband eintreten würden?
- Welche finanziellen Auswirkungen hätte dieser Eintritt in den kommunalen Arbeitgeberverband für die Kreisklinken und Pflege GmbH?
Hier ist
zunächst die Aussage zu korrigieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
DA-DI Dienstleistungs GmbH unterliegen einem Tarifvertrag.
Auch beträgt
die Regelarbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DA-DI
Dienstleistungs GmbH 38,6 Stunden sowie für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der DA-DI Kreiskliniken GmbH im nichtärztlichen Dienst 38,5 Stunden
(wie auch im TVÖD VKA).
Die ärztlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine 40,0 Stunden/Woche (wie auch im
TVÖD).
Des Weiteren
erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DA-DI Dienstleistungs GmbH
sowohl ein Urlaubs- als auch ein Weihnachtsgeld. Das „Weihnachtsgeld“ oder die
Jahressonderzahlung wurde in der DA-DI Kreiskliniken GmbH auf 12 Monate
aufgeteilt, so dass die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diese
Sonderzahlung monatlich erhöht wurden.
Des Weiteren
ist zu sagen, dass wir in jedem unserer Unternehmen verschiedene Varianten der
Betriebsrente oder die arbeitgeberunterstützte Entgeltumwandlung umsetzen und
anbieten.
Die Nennung des
Unternehmerverbandes „Soziale Dienstleistung + Bildung e.V.“ ist dahingehend
falsch, als dass es zu Beginn Verhandlungen mit diesem Verband über einen
Tarifvertrag gab, dieser aber nie zustande gekommen ist.
Die
finanziellen Auswirkungen bei einem Wechsel zum TVÖD werden mit ca. 3,7 Mio. €
pro Jahr berechnet.
8. Wie viele atypisch Beschäftigte (Teilzeit – Geringfügige Beschäftigte – Mini Jobber und Leiharbeiterinnen) sind in den kreiseigenen GmbHs beschäftigt. Bitte Angabe nach einzelnen GmbHs und Eigenbetriebe.
Eigenbetriebe |
An-zahl MA |
An-zahl atyp. AV |
GmbH’s |
An-zahl MA |
An-zahl atyp. AV |
Eigenbetrieb DA-DI-Werk [1] |
|
|
Arbeitsinitiative für Zerlegung und umweltgerechtes Recycling – AZUR GmbH – [2] |
|
|
Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser |
184 |
100 |
Dienstleistungs GmbH – DA-DI Dienstleistungs GmbH – |
197 |
108 |
|
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|
Kreiskliniken GmbH Darmstadt-Dieburg – DA-DI Kreiskliniken GmbH – |
692 |
351 |
|
|
|
Zentrum der Medizinischen Versorgung |
28 |
13 |
|
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|
Bildungszentrum für Gesundheit der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg GmbH |
7 |
5 |
|
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[1] Teilzeit:
134 (davon 102 Reinigungskräfte an den Schulen); Geringfügig Beschäftigte: 11
(nur im Umweltmanagement auf den Kompostierungsanlagen im Rahmen der
Öffnungszeiten an Samstagen)
2 Der Begriff
„atypisch Beschäftigter“ ist hier als arbeitsvertragsrechtlicher Begriff nicht
bekannt.
Teilzeitbeschäftigte: 5; davon waren 2
Personen in Elternzeit, 1 Person langzeiterkrankt.
Geringfügig Beschäftigte: 1 Mini Jobber: Nach
hiesigem Kenntnisstand beschreiben die beiden Begriffe den gleichen
gesetzlichen Sachverhalt wie er in § 8 I 1 SGB normiert ist.
Leiharbeiter/innen: 0