Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

In der Kreistagssitzung vom 11. September 2017 wurde die Zustimmung der LINKEN Vorlage 0979-2017 (Aktenzeichen 024 – 005) „Eintritt in den kommunalen Arbeitgeberverband“ aus formellen Gründen von der Mehrheit der Kreistagsfraktionen abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE bemerkt, dass wortgleich mit der Vorlage 0979-2017 im Stadtparlament Groß Umstadt mit Stimmen von SPD – Bündnis 90/Die Grünen und BVG dieser Vorlage zugestimmt wurde. Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

 

1.      Wie viele kreiseigene GmbHs und Eigenbetriebe gibt es?

 

Es gibt 5 kreiseigene GmbH’s und 2 Eigenbetriebe.

 

2.      Wieviel Beschäftigte arbeiten in den vorgenannten Betrieben?

 (Aufschlüsselung je Betrieb zum 30.09.2017)

 

Betrieb

zum 30.09.2017

Eigenbetrieb DA-DI-Werk

330 Beschäftigte

Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser

184 Beschäftigte

AZUR GmbH*

66 Beschäftigte

DA-DI Dienstleistungs GmbH

197 Beschäftigte

DA-DI Kreiskliniken GmbH

692 Beschäftigte

MVZ GmbH

28 Beschäftigte

Bildungszentrum für Gesundheit der

Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg GmbH

  

7 Beschäftigte

       *Anmerkungen AZUR GmbH:

Zum besseren Verständnis der hier gegebenen Situation wird darauf hingewiesen, dass in der unter Frage 1. angegebenen Zahl 33 Personen inbegriffen sind, die im Rahmen einer Zuweisung durch die KfB gem. § 16d SGB II hier in einem besonderen Rechtsverhältnis zur AZUR GmbH stehen, vgl. Thie zu § 16 Rz.9; 24 in: Münder SGB II. Insbesondere wird durch die Zuweisung kein Arbeitsverhältnis begründet und auch kein sozialrechtliches Beschäftigungsverhältnis.

Am ehesten wäre für diese Personengruppe der Begriff „atypisch Beschäftigter“ angebracht! Weiter stehen darüber hinaus zum Stichtag 3 Personen in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines dreiseitigen Vertrages mit der Nieder-Ramstädter Diakonie über betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze.

 

3.      In welchen Betrieben liegt Tarifbindung zum TVöD vor?

 

Eine Tarifbindung zum TVÖD VKA liegt beim Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Darmstadt-Dieburg, beim Eigenbetrieb DA-DI-Werk vor. Bei der AZUR GmbH wird bei der Einstufung im Rahmen der Einstellung der TVÖD herangezogen.

 

4.      Welche Tarifverträge werden in den anderen Betrieben angewandt?

 

Bei der DA-DI Dienstleistungs GmbH findet der DEHOGA Hessen Anwendung.

(Anm. DEHOGA = Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V. )

 

Bei der DA-DI Kreiskliniken GmbH orientiert man sich sowohl in den Entgeltgruppen  als auch an den Eingruppierungsmerkmalen an denen des TVÖD.

 

Bei der MVZ GmbH findet, wie in den meisten Arztpraxen und MVZ’s in Deutschland, kein Tarifwerk Anwendung. Es findet eine Orientierung am Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen statt.

 

5.      Was sind die Gründe für die Anwendung des HOGA in der Technik GmbH (KKH)?

 

Vor Gründung der DA-DI Dienstleistungs GmbH im Jahre 2000 fanden Sondierungsgespräche mit verschiedenen Tarifparteien statt. Zur Diskussion standen die Tarifvertragsparteien der Hotellerie, der Gebäudereinigung etc. Letztlich hat man sich für den Tarifvertrag der DEHOGA Hessen e.V. entschieden, da u.a. mit ihm die größte Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgedeckt werden konnte.

 

Der Tarifvertrag der DEHOGA Hessen e.V. führt Technisches- und Handwerkspersonal als Arbeitnehmergruppe auf.

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass fast alle Krankenhäuser in Deutschland Service-Gesellschaften führen, in denen die Leistungen u.a. der Technik, Reinigung, Küche usw. erbracht werden.

 

6.      Wie hoch ist die Summe der Einsparungen durch HOGA TV jährlich?

 

Diese Summe ist im Ergebnis nicht zu bemessen, da der DEHOGA Hessen Tarifvertrag verschiedene Berufsgruppen in der Entgeltgruppe besser stellt als vergleichbare Tarifverträge.

 

7.      Die in der GmbH eingestellten Kollegen/Innen haben keinen Tarifvertrag – auch wenn in den jeweiligen Arbeitsverträgen die Tarifverträge des Unternehmerverbandes „Soziale Dienstleistung + Bildung e.V.“ angegeben wird. Verdi -als zuständige Branchengewerkschaft- hat mit diesem Unternehmerverband keinen Tarifvertrag abgeschlossen. Die jeweiligen Entgelte unterliegen dem Verhandlungsgeschick des/der Arbeitssuchenden. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. Es gibt kein Weihnachtsgeld und Betriebsrente!

 

  • welche Mehrkosten entstehen, wenn alle kreiseigenen GmbHs in den kommunalen Arbeitgeberverband eintreten würden?

 

  •  Welche finanziellen Auswirkungen hätte dieser Eintritt in den kommunalen Arbeitgeberverband für die Kreisklinken und Pflege GmbH?

 

Hier ist zunächst die Aussage zu korrigieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DA-DI Dienstleistungs GmbH unterliegen einem Tarifvertrag.

 

Auch beträgt die Regelarbeitszeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DA-DI Dienstleistungs GmbH 38,6 Stunden sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DA-DI Kreiskliniken GmbH im nichtärztlichen Dienst 38,5 Stunden (wie auch im TVÖD VKA).

Die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine 40,0 Stunden/Woche (wie auch im TVÖD).

 

Des Weiteren erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DA-DI Dienstleistungs GmbH sowohl ein Urlaubs- als auch ein Weihnachtsgeld. Das „Weihnachtsgeld“ oder die Jahressonderzahlung wurde in der DA-DI Kreiskliniken GmbH auf 12 Monate aufgeteilt, so dass die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um diese Sonderzahlung monatlich erhöht wurden.

 

Des Weiteren ist zu sagen, dass wir in jedem unserer Unternehmen verschiedene Varianten der Betriebsrente oder die arbeitgeberunterstützte Entgeltumwandlung umsetzen und anbieten.

 

Die Nennung des Unternehmerverbandes „Soziale Dienstleistung + Bildung e.V.“ ist dahingehend falsch, als dass es zu Beginn Verhandlungen mit diesem Verband über einen Tarifvertrag gab, dieser aber nie zustande gekommen ist.

 

Die finanziellen Auswirkungen bei einem Wechsel zum TVÖD werden mit ca. 3,7 Mio. € pro Jahr berechnet.

 

8.      Wie viele atypisch Beschäftigte (Teilzeit – Geringfügige Beschäftigte – Mini Jobber und Leiharbeiterinnen) sind in den kreiseigenen GmbHs beschäftigt. Bitte Angabe nach einzelnen GmbHs und Eigenbetriebe.

 

Eigenbetriebe

An-zahl

MA

An-zahl

atyp. AV

GmbH’s

An-zahl

MA

An-zahl

atyp. AV

Eigenbetrieb

DA-DI-Werk [1]

 

 

Arbeitsinitiative für Zerlegung und umweltgerechtes Recycling

 – AZUR GmbH – [2]

 

 

Eigenbetrieb Kreiskrankenhäuser

184

100

Dienstleistungs GmbH
des Landkreises
Darmstadt-Dieburg

– DA-DI Dienstleistungs GmbH –

197

108

 

 

 

Kreiskliniken GmbH
des Landkreises

Darmstadt-Dieburg

 – DA-DI Kreiskliniken GmbH –

692

351

 

 

 

Zentrum der Medizinischen Versorgung
Darmstadt-Dieburg GmbH
– MVZ GmbH –

28

13

 

 

 

Bildungszentrum für Gesundheit der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg GmbH

7

5

 

 

 

 

 

 

 

[1] Teilzeit: 134 (davon 102 Reinigungskräfte an den Schulen); Geringfügig Beschäftigte: 11 (nur im Umweltmanagement auf den Kompostierungsanlagen im Rahmen der Öffnungszeiten an Samstagen)

 

2 Der Begriff „atypisch Beschäftigter“ ist hier als arbeitsvertragsrechtlicher Begriff nicht bekannt.

  Teilzeitbeschäftigte: 5; davon waren 2 Personen in Elternzeit, 1 Person langzeiterkrankt.

  Geringfügig Beschäftigte: 1 Mini Jobber: Nach hiesigem Kenntnisstand beschreiben die beiden Begriffe den gleichen gesetzlichen Sachverhalt wie er in § 8 I 1 SGB normiert ist.

  Leiharbeiter/innen: 0