Anfrage des Abgeordneten Sobich:
In der beigefügten Übersicht der finanziellen Auswirkung bei der Anfrage 0114-2016/DaDi ist uns aufgefallen, dass der geforderte Gleichbehandlungsgrundsatz einer Fraktion der Koalition im Kreistag nicht Berücksichtigung findet. Siehe dazu das nebenstehende Bild. Bezogen auf dem im Haushaltsplan 2017 auf Seite 475 erwähnte Defizitausgleich von 6.106.155 Mio. € ergibt sich eine Differenz des AG-Brutto’s von 0,796 % von Mann und Frau. Es ergeben sich daraus folgende Fragen für uns:
1. Wodurch wird diese Differenz gerechtfertigt?
2. Wird diese Differenz in naher Zukunft überwunden?
3. Wird im Haushaltsplan 2018 eine Verringerung dieser Differenz geplant?
4. Wird es bei einer Verringerung dieser Differenz zu einer marginalen Kostenbelastung kommen?
5. Muss von Seiten eines ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten ein Antrag in eine Kreistagssitzung eingebracht werden, um diese Differenz zu beseitigen?
Zu Fragen 1. – 3.:
Es handelt sich bei
den Geschäfts-/bzw. Betriebsleitungsverträgen um individuell ausgehandelte
Einzelverträge. Wann und wie sich Veränderungen ergeben, kann nicht beantwortet
werden.
Zu Frage 4.:
Da es sich um
Einzelverträge handelt, kann über eine mögliche Kostenbelastung nichts
ausgesagt werden.
Zu Frage 5.:
Welche Anträge
gestellt werden obliegt den Kreistagsabgeordneten.