Anfrage des Abgeordneten Sobich:
In der Jägertorstraße wurde eine Ladestation für Elektrofahrzeuge in Betrieb genommen. Wie im Bild zu sehen ist, parkt ein Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor an der Ladesäule. Auch im Hinblick auf den zu erwartenden Abriss des Parkhauses am Kreishaus Darmstadt, ergeben sich folgende Fragen:
1.
Existiert ein Verkehrszeichen, dass es nur
Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb gestattet ist, an der Ladestation zu stehen?
Ja. Das Verkehrszeichen wird innerhalb
der nächsten Wochen durch die Stadt Darmstadt angebracht.
2.
Gibt es eine Möglichkeit Kraftfahrzeuge ohne
Elektroantrieb durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder der Polizei von der
Ladestation fernzuhalten, beziehungsweise zu entfernen?
Das Ordnungsamt der Stadt Darmstadt
beabsichtigt, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und bei falsch parkenden
Fahrzeugen ein Verwarnungsgeld zu verhängen. Ein Abschleppen des Fahrzeugs ist
eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des zuständigen
Ordnungsbeamten.
3.
Welche Aktivitäten ergreift der Kreisausschuss, wenn
die Fragen 1 und 2 gegenteilig zur Elektromobilität beantwortet werden?
Kann entfallen. Es liegt auch nicht in
der Zuständigkeit des Landkreises, auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt
verkehrsbehördliche Maßnahmen durchzuführen.
4.
Gibt es schon eine gesetzliche Regelung, die es
untersagt, dass Kraftfahrzeuge ohne Nutzungsmöglichkeit der Ladestation den
Zugang und die Nutzung verhindern?
Dies ergibt sich aus den Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).