Nachtrag: 08.09.2017
Sitzung: 11.09.2017 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1048-2017/DaDi
Beschluss:
Der Kreisausschuss wird gebeten, zu prüfen, ob im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch Änderung der Entscheidungskompetenzen des Kreistages - insbesondere deren Übertragung auf den Kreisausschuss - in der Hauptsatzung, Erleichterungen zur Erzielung eines effizienteren Verwaltungshandelns möglich sind.
Insbesondere ist zu prüfen, ob dem Kreisausschuss gem. § 29 Abs. 1 S. 2 die folgenden Aufgaben übertragen werden können:
- Ankauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten bis zu einem noch zu bestimmenden Wert
- Abschluss von Grundstückstauschverträgen, soweit der Wert der
betroffenen Grundstücke einen noch zu bestimmenden Wert nicht übersteigt.
Die Vorschläge des Kreisausschusses sind dem Kreistag schriftlich vorzulegen.