Nachtrag: 08.09.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird gebeten, zu prüfen, ob im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch Änderung der Entscheidungskompetenzen des Kreistages ­- insbesondere deren Übertragung auf den Kreisausschuss - in der Hauptsatzung, Erleichterungen zur Erzielung eines effizienteren Verwaltungshandelns möglich sind.

 

Insbesondere ist zu prüfen, ob dem Kreisausschuss gem. § 29 Abs. 1 S. 2 die folgenden Aufgaben übertragen werden können:

 

  1. Ankauf oder Verkauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten bis zu einem noch zu bestimmenden Wert

 

  1. Abschluss von Grundstückstauschverträgen, soweit der Wert der betroffenen Grundstücke einen noch zu bestimmenden Wert nicht übersteigt.

 

Die Vorschläge des Kreisausschusses sind dem Kreistag schriftlich vorzulegen.