Nachtrag: 29.08.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Eigenbetriebsgesetzes legt die Betriebskommission den Entwurf des Nachtragswirtschaftsplanes 2017 dem Kreisausschuss zur Feststellung und Weiterleitung an den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den Nachtragswirtschaftsplan des
Da-Di-Werkes für das Wirtschaftsjahr 2017 in seiner Sitzung am 11.09.2017 wie folgt beschlossen:

 

 

1.             Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich des Nachtrages

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber bisher

auf nunmehr festgesetzt

 

 

 

 

 

 

 

a)

im Erfolgsplan

 

 

 

 

 

die Erträge

---

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Keine Änderung

---

 

die Aufwendungen

---

---

Keine Änderung

---

 

 

 

 

 

 

b)

im Vermögensplan

 

 

 

 

 

die Einnahmen

330.000,00

53.474.800,00

53.144.800,00

 

die Ausgaben

330.000,00

53.474.800,00

53.144.800,00

 

 

 

 

 

 

 

2.       Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt unverändert.

 

3.       Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen bleibt unverändert.

 

4.       Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.

 

5.       Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

 

Darmstadt, den 11.09.2017                                                    in Vertretung

Christel Fleischmann

Erster Kreisbeigeordneter

 

 

Anlage:

 

·         Anlage: Nachtragswirtschaftsplan 2017