Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt, dem Kreisausschuß des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufzugeben, eine Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg auszufertigen. § 2 der Hauptsatzung wird durch folgenden Absatz 2 ergänzt:

 

„Dem Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden außer den in § 41 HKO genannten Aufgaben gem. § 29 Abs. 1 HKO noch folgende Aufgaben übertragen:

 

a) Ankauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten bis zum Werte von je 26.000 Euro

 

b) Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bis zum Werte von 26.000 Euro

 

c) Abschluss von Grundstückstauschverträgen, soweit der Wert keines der zu tauschenden Grundstücke den Betrag von 26.000 Euro übersteigt.

 

Der Kreistag kann in besonderen Fällen den Kreisausschuss ermächtigen, ohne Rücksicht auf

die Wertgrenze abschließend zu entscheiden.

 

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag von dem Grundstücksverkehr alsbald schriftlich

Mitteilung zu machen.“