Beschluss: erledigt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis stellt den Kommunen, die kommunale Einrichtungen zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen bereitstellen und betreiben, hinsichtlich des Tagessatzes den privat angemieteten Unterkünften gleich und zahlt mindestens einen Tagessatz von 12,50€.