Landrat Schellhaas teilt mit,
dass die Regierungspräsidentin die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Verfügung vom 05.05.2017 mit Auflagen genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.