Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit,

 

dass die Regierungspräsidentin die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Verfügung vom 05.05.2017 mit Auflagen genehmigt hat.

 

Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.